Jahrelang hatte es einen Rechtsstreit über das Hitler-Geburtshaus zwischen der Republik Österreich und der Eigentümerin gegeben. Nachdem der Nationalrat die Enteignung des Hauses 2016 beschlossen hatte, bekämpfte die Besitzerin sowohl diese als auch die Höhe der Entschädigung. Im August dieses Jahres war die Klägerin endgültig beim Obersten Gerichtshof in Wien abgeblitzt.
„Ein unmissverständliches Zeichen“
Damit war der Weg frei, eine Entscheidung über die Nachnutzung zu treffen. Künftig werden in dem Stadthaus laut Innenministerium das Bezirkspolizeikommando und die Polizeiinspektion Braunau unterkommen. „Durch die zukünftige Nutzung des Hauses durch die Polizei soll ein unmissverständliches Zeichen dafür gesetzt werden, dass dieses Gebäude für immer einer Erinnerung an den Nationalsozialismus entzogen ist“, sagte Innenminister Wolfgang Peschorn.
Ergebnis für erstes Halbjahr 2020 erwartet
Die Wettbewerbsvorschläge für den notwendigen Umbau sollen von einer unabhängigen Expertenjury bewertet werden, in der neben Architekten auch Vertreter der Stadt Braunau, der Bundesimmobiliengesellschaft, des Bundes und des Nationalfonds sitzen. Mit einem Ergebnis des Architekturwettbewerbs sei im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen.