Die vier Angeklagten sollen in den frühen Morgenstunden des 23. Dezember mit einer anderen Gruppe von Nachtschwärmern in Streit geraten sein und ihre Kontrahenten dann körperlich attackiert haben. Ein 22-Jähriger soll sogar ein Messer mit zehn Zentimeter Klingenlänge gezogen und vier Personen damit in den Brustkorb bzw. Bauch gestochen haben.
Lebensgefährliche Verletzungen
Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten waren die Verletzungen in drei Fällen potenziell lebensgefährlich. Daher wird dem Mann, der sich bei der Attacke auch selbst verletzt haben dürfte, versuchter Mord angelastet. Seine drei Begleiter – alle 23 Jahre alt – sollen Faustschläge und Fußtritte ausgeteilt haben.
Ihnen werden schwere Körperverletzung bzw. Raufhandel angelastet. Ein Urteil ist für Montag nicht zu erwarten, der Prozess wird am 18. November fortgesetzt. Im Ausgehviertel in der Altstadt war es in den vergangenen Monaten zu vorgerückter Stunde vor Lokalen immer wieder zu Zwischenfällen mit Messern gekommen.
Das Areal wurde daher mit 1. November zur zweiten Waffenverbotszone erklärt. In der Altstadt ist damit – wie bereits seit Längerem auf dem als Kriminalitätshotspot bekannten Hinsenkampplatz – das Mitführen von Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen untersagt.