Chronik

Mindestsicherung falsch berechnet

Eine interne Überprüfung des Sozialressorts hat den Verdacht auf falsche Berechnungen der Mindestsicherung bei einem Linzer Verein bestätigt.

Es sei beim Auszahlen der Mindestsicherung für Obdachlose zu Fehlern gekommen, so die zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ). Der Verein B37 habe ohne Bescheide Gelder ausbezahlt, womit dem Land ein Schaden von 51.500 Euro entstanden sein dürfte.

Bescheid der BH oder des Magistrats nötig

Grundsätzlich dürfen Sozialvereine im Rahmen der Soforthilfe Mindestsicherung an Obdachlose auszahlen. Dafür benötigt es einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Magistrats. Das sei aber bei B37 nicht passiert, wie die interne Überprüfung ergab.

Kritik der FPÖ

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr sieht dennoch von Anfang an den Versuche, relevante Fakten unter den Teppich zu kehren, wie er sagte. Nun komme schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Der Sozialverein B37 gehöre auf Herz und Nieren geprüft, fordert Mahr.