Kinderhand steckt leuchtende Zylinder in ein Brett
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Politik

Neuer Rechtsschutz bei Kinderbetreuung

Mehr als 140 chronisch kranke Kinder besuchen eine Betreuungseinrichtung. Das Personal muss dabei auch gewisse ärztliche Tätigkeiten übernehmen. Im Gegensatz zu Lehrern besitzt es jedoch keinen Rechtsschutz. Das Land wird diese Lücke nun schließen.

Kinder, die beispielsweise an Diabetes oder Allergien leiden, benötigen auch während der Zeit in einer Krabbelstube, im Kindergarten oder im Hort medizinische Versorgung. Blutzucker-messungen, Insulinspritzen oder auch Notfallmedikation bei einem allergischen Schock werden freiwillig vom Personal durchgeführt. „Die Frage ‚Was ist, wenn etwas passiert‘ – dieser Graubereich führt zu großer Unsicherheit“, so Eva Weißböck, in der Bildungsdirektion zuständig für Elementarpädagogik, am Dienstag vor Journalisten.

Land übernimmt Versicherungen für Betreuungspersonal

Nur Lehrer sind laut Schulunterrichtsgesetz seit 2017 rechtlich abgesichert. Nun soll es dies auch für Personen in Betreuungseinrichtungen geben. Die Oberösterreichische Versicherung bietet eine entsprechende Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung an, so Direktor Josef Stockinger in der Pressekonferenz. In Summe mache sie 50.000 Euro im Jahr aus, die Kosten übernehme das Land, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP). In der kommenden Regierungssitzung muss die neue Versicherung noch beschlossen werden.