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pixabay/TeroVesalainen
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Chronik

Junge Frau Opfer von Porno-Verleumdungen

In sozialen Netzwerken wird einer jungen Frau aus dem Bezirk Perg unterstellt, sie sei Darstellerin in einem Pornofilm. Das Video hat sich rasend schnell verbreitet. Die Jungunternehmerin wird inzwischen ständig belästigt und anzüglich angesprochen.

Die 21-Jährige aus dem Bezirk Perg erlebt derzeit einen Albtraum. Vor kurzem stieg sie in den elterlichen Betrieb ein und versucht, sich als Jungunternehmerin eine Existenz aufzubauen. Jetzt aber kursiert im Bezirk ein Pornovideo mit dem Hinweis, sie sei eine der Darstellerinnen in diesem Film. Das entspricht nicht den Tatsachen, dennoch hat sich der Film in sozialen Netzwerken und über Handys rasend schnell verbreitet. Die junge Frau wird nun ständig belästigt und anzüglich angesprochen.

Die Betroffene im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker:

Es habe mit einer kleinen Gruppe begonnen, in der das Video aufgetaucht sei, so die junge Frau im Interview mit dem ORF Oberösterreich. In dieser Gruppe habe sich schnell klären lassen, dass sie nicht die Frau in dem Porno sei und sie habe dann nicht mehr viel darüber nachgedacht.

„Überlege schon in der Früh, was ich anziehen soll“

Damit war die Angelegenheit aber noch lange nicht erledigt. Das Video wurde offenbar wieder und wieder weitergeleitet und die Auswirkungen der Verleumdung haben inzwischen schon drastische Formen angenommen und belasten die Frau schwer: „Man überlegt sich schon in der Früh, was man anziehen soll. Man ist ständig am rundherum schauen, ob nicht doch irgendjemand das Video kennen könnte.“ Sie selbst werde auch nie darauf angesprochen, „aber es wird rundherum getuschelt“ und das sei das Unangenehmste".

Verteiler werden ausgeforscht

Die 21-Jährige hat inzwischen bei der Polizei Anzeige erstattet. Das, so sagt die Staatsanwaltschaft, ermögliche es jetzt der Polizei, nachhaltige Methoden zur Ausforschung der verschiedenen Verteiler des Pornofilms anzuwenden. Bisher konnte man den Film bis zu einer deutschen Internet-Pornoseite zurückverfolgen. Wer ihn allerdings dort heruntergeladen und dann mit dem Namen der jungen Frau verteilt hat, ist noch nicht klar.

Ermittelt wird wegen Vergehens gegen Paragraf 107c des Strafgesetzbuches. Dort steht sinngemäß, dass jemand, der eine andere Person nachhaltig in der Öffentlichkeit denunziert und ihr Ansehen beschädigt, bis zu 1 Jahr ins Gefängnis wandern kann.

Cyber-Experte: „So schnell wie möglich handeln“

So schnell wie möglich zu handeln sei das Wichtigste, so Cyber-Mobbing-Experte Alexander Geyrhofer im Interview mit dem ORF OÖ: „das heißt die ganzen Daten sichern und zum Beispiel den Internet-Ombudsmann, wo man relativ schnell Videos und Bilder usw. löschen lassen kann“. Wichtig sei auch, sofort Anzeige zu erstatten, denn dann würden Handys gesichert, ausgelesen, Daten wieder hergestellt sodass man auf die Spur der Täter komme „und dann können auch die Täter zur Verantwortung gezogen werden“.