Chronik

Zwei Tote durch Gas: Geldstrafe für Hausbesitzer

Nach dem Tod zweier Männer durch aus einer Heizung ausgetretenes Gas hat der Hauseigentümer am Dienstag eine teilbedingte Geldstrafe ausgefasst. Die Opfer hatten in seiner Garage übernachtet, die dort eingebaute Heizung war laut Gericht aber ungeeignet.

In der Nacht auf den 24. Jänner hatte der Angeklagte mit seinem besten Freund und dessen Bruder in dem Garagenraum in St. Johann am Walde (Bezirk Braunau) gefeiert. Gegen 1.00 Uhr ging der 49-jährige Hausbesitzer ins Hauptgebäude schlafen, seine beiden Bekannten bleiben in der Garage. Sie ließen die Heizung an, schlossen aber das Fenster, das sonst immer gekippt war.

Tödlicher Zwischenfall mit Gastherme
APA/Manfred Fesl
Das Brüderpaar starb an einer Kohlenmonoxidvergiftung.

Der Angeklagte fand die beiden 48 und 64 Jahre alten Männer am folgenden Tag reglos: Der Ältere war bereits tot, der jüngere konnte zwar noch reanimiert werden, starb aber einige Tage später im Spital. Die beiden waren einer Kohlenmonoxidvergiftung zum Opfer gefallen. Deshalb musste sich der Hausbesitzer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Heizung für Wohnräume ungeeignet

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er argumentierte, die beiden Männer hätten gewusst, wie die Heizung funktioniere – sprich, dass man das Fenster geöffnet lassen muss. Richterin Claudia Lechner begründete den Schuldspruch aber damit, dass er seinen Freunden eine Heizung zur Verfügung gestellt habe, auf der ausdrücklich stand, dass sie nicht für Wohnräume geeignet ist.

Teilbedingte 1.080-Euro-Strafe

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Hausbesitzer erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil – 180 Tagessätze zu je sechs Euro, die Hälfte davon bedingt – ist somit nicht rechtskräftig.