In der Nacht auf den 24. Jänner hatte der Angeklagte mit seinem besten Freund und dessen Bruder in dem Garagenraum in St. Johann am Walde (Bezirk Braunau) gefeiert. Gegen 1.00 Uhr ging der 49-jährige Hausbesitzer ins Hauptgebäude schlafen, seine beiden Bekannten bleiben in der Garage. Sie ließen die Heizung an, schlossen aber das Fenster, das sonst immer gekippt war.
Der Angeklagte fand die beiden 48 und 64 Jahre alten Männer am folgenden Tag reglos: Der Ältere war bereits tot, der jüngere konnte zwar noch reanimiert werden, starb aber einige Tage später im Spital. Die beiden waren einer Kohlenmonoxidvergiftung zum Opfer gefallen. Deshalb musste sich der Hausbesitzer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Heizung für Wohnräume ungeeignet
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er argumentierte, die beiden Männer hätten gewusst, wie die Heizung funktioniere – sprich, dass man das Fenster geöffnet lassen muss. Richterin Claudia Lechner begründete den Schuldspruch aber damit, dass er seinen Freunden eine Heizung zur Verfügung gestellt habe, auf der ausdrücklich stand, dass sie nicht für Wohnräume geeignet ist.
Teilbedingte 1.080-Euro-Strafe
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Hausbesitzer erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil – 180 Tagessätze zu je sechs Euro, die Hälfte davon bedingt – ist somit nicht rechtskräftig.