Chronik

Freundin eingesperrt und geschlagen: Haft für Teenager

Ein 17-Jähriger, der seine Freundin nach einem Streit tagelang brutal geschlagen und in seiner Wohnung gefangen gehalten hat, ist am Landesgericht Linz rechtskräftig zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Der 17-jährige, einschlägig Vorbestrafte, der erst im Oktober 2018 bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden war, legte ein umfassendes Geständnis ab. Am 26. April dieses Jahres hatte der Linzer seine Freundin, mit der er seit längerem eine On-Off-Beziehung führte, angerufen und gebeten, sie solle zu ihm kommen, da es ihm nicht gut gehe, so die Staatsanwältin. Die junge Frau kam dem Wunsch nach. Sie blieb über Nacht, tags darauf eskalierte die Situation.

Aus Eifersucht zugeschlagen

Nachdem die Freundin das Handy des Angeklagten kontrolliert habe, habe dieser das Gleiche getan und eine Nachricht von einem Mann entdeckt. Darauf sei er aus Eifersucht gewalttätig geworden und habe zugeschlagen, so die Anklage. Zuerst mit Händen und Fäusten, dann mit einer Pfanne, einem Gürtel, einem Besenstiel und einem Schlagring. Sogar mit einem Messer sei er auf die 19-Jährige losgegangen, sei jedoch abgerutscht und habe sie „nur“ an der Zehe verletzt.

Tagelang eingesperrt

Das Martyrium zog sich über mehrere Tage hin, denn der 17-Jährige sperrte seine Freundin in der Wohnung ein. Am 2. Mai gelang ihr die Flucht. Der Bursch hatte geschlafen und vergessen, die Wohnungstür abzuschließen. Die Frau flüchtete und ging ins Spital. Mehrere Rippenbrüche, Prellungen, Hämatome und die Schnittwunde am Fuß lautete die Diagnose.

Opfer zur Entschuldigung: “Passt scho“

Der Angeklagte gestand vor Gericht diesen Tathergang. Er entschuldigte sich bei dem anwesenden Opfer. Die junge Frau erklärte kurz „passt scho’“. „Hut ab“, fiel dem Richter nur auf diese „toughe Reaktion“ ein.

Täter war in Betreuung

Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Mandant „auf die schiefe Bahn“ geraten würde, sei „sehr, sehr hoch“ gewesen, erklärte die Verteidigerin das offensichtlich gewalttätige Potenzial des Teenagers. Als Achtjähriger ins Heim abgeschoben, ohne elterliche Liebe aufgewachsen, Schulabbrecher und arbeitslos, gab die Rechtsanwältin einen Einblick in dessen bisheriges Leben. Hinzu kommt noch ein langjähriger Drogenkonsum, wie aus dem Akt hervorgeht .

Seit zweieinhalb Jahren wird der 17-Jährige, der bereits wegen Nötigung, Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung Haftstrafen ausgefasst hatte, von mehreren Personen betreut. Offensichtlich ohne Erfolg, wie der Richter anmerkte. „Wie viel Betreuer soll man ihnen noch zur Seite stellen“, fragte er den Angeklagten. Als junger Erwachsener müsse er jetzt Verantwortung übernehmen und „den Schalter umlegen“. Und dazu gehöre, dass er die Beziehung zu dem Opfer endgültig beende, so die Sicht des Richters. Denn diese Beziehung sei eine „Spirale, die sich in eine ganz, ganz ungesunde Richtung dreht“.

15 Monate Freiheitsstrafe

Die Verteidigerin sprach sich trotz der „sehr schweren Straftaten“ für ein mildes Urteil aus, um dem jungen Mann „eine Chance auf Reintegration“ zu geben. Das Gericht blieb mit dem Urteil von 15 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt im unteren Bereich des fünfjährigen Strafausmaßes. Zwei noch offene Bewährungsfristen wurden von drei auf fünf Jahre verlängert.