Landesgericht Linz
ORF/sk
ORF/sk
Gericht

Schuldspruch für 14-Jährigen

Ein erst 14-jähriger Bub musste sich am Freitag am Linzer Landesgericht wegen Raub, Körperverletzung, Erpressung und krimineller Vereinigung verantworten. Er soll Mitglied der sogenannten LML-Bande sein und wurde zu 15 Monaten teilbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Die LML-Band soll ein loser Zusammenschluss von jugendlichen Straftätern sein und vor allem im Raum Linz-Leonding Pasching auftreten. LML steht für „Leben mit Loyalität“, was die Jugendlichen darunter verstehen, ist unklar. Bekannt ist laut Ermittlern aber, dass der Ruf der Gruppe unter Jugendlichen Angst und Schrecken verbreitet und ihr Name schon bei mehreren Prozessen aufgetaucht ist.

Jugendlicher musste sich gleich mehrmals verantworten

Erpressung, Diebstahl Körperverletzung und noch einiges mehr ist ihr Geschäft. Und das sind auch die Vorwürfe, denen sich der 14-jährige Afghane stellen musste. 16-mal war bereits gegen ihn ermittelt worden. Die Verfahren mussten aber eingestellt werden, weil er damals noch jünger als 14 Jahre und damit strafunmündig war. Diesmal wurde ihm vorgeworfen, von einem 13-Jährigen unter Androhung von Schlägen und mit dem Hinweis, dass er Mitglied der LML-Bande sei, immer wieder Geld und bestimmte Kleidungsstücke im Gesamtwert von knapp 700 Euro erpresst zu haben.

Einem 16-Jährigen, den der Bub gemeinsam mit Komplizen geschlagen und getreten haben soll, raubte er Bankomatkarte und Ausweise. Einer Pensionistin soll der 14-Jährige 50 Euro gestohlen haben. Gescheitert sind der Bub und seine Komplizen allerdings an einem 11-jährigen Mädchen. Zweimal sollen sie versucht haben, der Kleinen auf einem Spielplatz Geld und Handy wegzunehmen.

Kleines Mädchen in den Bauch geschlagen und getreten

Trotz Schlägen in den Bauch und Fußtritten rückte die 11-Jährige aber nichts heraus, die Bande musste ohne Beute wieder abziehen. Die Staatsanwaltschaft sah alles in allem die Tatbestände Raub, Urkundenunterdrückung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Körperverletzung, kriminelle Vereinigung, Erpressung und Diebstahl erfüllt. Dem Bub drohten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

14-Jähriger zeigte sich teilweise geständig

Der 14-jährige Afghane wurde in Handschellen von einem Justizwachebeamten aus der Untersuchungshaft in den großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts geführt, wo ihn bereits Fotografen und Medienvertreter erwarteten. Er harrte reglos bis zum Beginn des Prozesses aus und antwortete auch ruhig auf die Fragen des Gerichts. Allerdings gab er nur den kleineren Teil der Vorwürfe zu. Er bekannte sich also nur teilweise schuldig. Auch eines der Opfer entlastete ihn.

Urteil: 15 Monate teilbedingte Haft

Das Urteil am Freitag lautete 15 Monate teilbedingte Haft. Zehn Monate der Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem ordnete das Gericht Bewährungshilfe an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Darüber hinaus soll der Jugendliche, der nach seiner Haftentlassung in eine Wohngemeinschaft fernab seines bisherigen Freundeskreises übersiedeln soll, seinen Opfern insgesamt 3.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen. Von zwei weiteren versuchten Rauben und einem Diebstahl wurde er freigesprochen. Er akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.