Das Landesgericht Wels
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

Prozess wegen Menschenhandels

In Wels standen am Dienstag ein 40-jähriger Gastronom und eine 41-jährige Prostituierte vor Gericht. Den beiden wurde vorgeworfen, die missliche Lage von 14 Frauen aus China ausgenützt und sie an Bordelle vermittelt zu haben. Beide fassten bedingte Haftstrafen aus.

Die Frauen aus China dürften mit großen Hoffnungen nach Österreich Übersiedelt sein. Sie kamen aber ohne Sprachkenntnisse, ohne Aussicht auf Arbeit und ohne Wohnmöglichkeit hierher. Wie es zum Kontakt zwischen den Frauen und den beiden aus China stammenden Angeklagten kam, ist unklar. Für die Staatsanwaltschaft ist aber klar, dass die beiden die missliche Lage der Frauen erkannten und deren Zwangslage ausnutzten, indem sie sie an Bordelle und Laufhäuser vermittelten.

„Frauen haben sich freiwillig zur Verfügung gestellt“

Die Frauen hätten sich freiwillig dafür zur Verfügung gestellt, so die beiden Angeklagten. Sowohl der Gastronom als auch die Prostituierte werden nicht nur wegen des Verbrechens des Menschenhandels angeklagt, sondern auch in fünf Fällen wegen versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage: Sie sollen fünf Frauen zur Falschaussage gegenüber den Ermittlern angestiftet haben. Darüber hinaus wurden ihnen noch weitere Vergehen wie Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Bedingte Haftstrafen

Die Urteile für die beiden Angeklagten sind bereits am Dienstagnachmittag gefallen. Der Gastronom fasste 24 Monate Haft bedingt auf zwei Jahre auf. Die 41-jährige Prostituierte 20 Monate Haft bedingt auf zwei Jahre. Beide zeigten sich geständig. Die Urteile sind rechtskräftig.