Soziales

AK verlangt Nachbesserungen bei Freistellungen

Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer verlangt Nachbesserungen bei der Regelung zur Dienstfreistellung für freiwillige Helfer bei Katastropheneinsätzen. Grundsätzlich sei die Neuregelung zu begrüßen, sie sei aber „weltfremd und weit weg von der täglichen Praxis“.

Der Nationalrat beschloss eine Rückvergütung für Unternehmer, die Helfer freistellen, sowie einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung für die Helfer. Der Haken liege im Detail, so Kalliauer: Die Regelung gelte nur für sehr wenige Fälle und sei nicht mehr als eine „schöne Fassade“. Es müsse sich nämlich um ein Schadensereignis handeln, bei dem der Einsatz länger als acht Stunden dauert und dafür mehr als hundert Einsatzkräfte erforderlich sind. „Das kommt in der Einsatzpraxis kaum vor“, monierte der oö. AK-Präsident. „Für die bei weitem überwiegende Anzahl der Einsätze – selbst für Großeinsätze – gilt die Regelung leider nicht.“

Großeinsätze ohne Gehaltsfortzahlung

Kalliauer brachte zwei Beispiele: Nach einem heftigen Unwetter mit Orkan arbeiten 60 Mitglieder von drei Feuerwehren in einer Gemeinde neun Stunden lang freiwillig und aufopfernd Schäden auf. Nach einem Blitzschlag löschen 200 Mitglieder aller umliegenden Wehren sechs Stunden lang den Brand eines Bauernhauses. Beides sind Großeinsätze – dennoch schauen die Mitglieder der Feuerwehren bei der Gehaltsfortzahlung durch die Finger.

Unscharfe Vorgaben

Unklar sei auch, wie die vorgegebenen Zahlen ermittelt werden, ob sich die hundert Personen auf eine Gemeinde, einen Bezirk, das Bundesland oder das gesamte Staatsgebiet beziehen. Außerdem könne man schwer voraussagen, ob der vorgegebene Zeitraum von acht Stunden erreicht werde. Als zweiten Minuspunkt der Regelung machte Kalliauer den fehlenden Anspruch auf Dienstfreistellung aus – Ausmaß und zeitliche Lage der Dienstfreistellung müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Sagt der Chef „Nein“, gibt es selbst im Katastrophenfall nicht frei.