Chronik

61-Jähriger wegen Schüssen auf Tauben vor Gericht

Weil er mit einem Luftdruckgewehr Tauben vom Dach seines Nachbarn geschossen haben soll, hat sich am Montag ein 61-Jähriger wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht Linz verantworten müssen. Ein Urteil gibt es vorerst nicht. Der Prozess wurde vertagt.

Dem Mann wird auch zur Last gelegt, die Waffe unbefugt besessen und einen verbotenen Schalldämpfer verwendet zu haben, was die Staatsanwaltschaft als Vergehen nach dem Waffen- und dem Sprengmittelgesetz wertet. Der Angeklagte gab zu, acht bis zehn Tauben geschossen zu haben. Er rechtfertigte sich aber damit, dass ihn sein Nachbar, der gleichzeitig sein Chef gewesen sei, dazu gedrängt habe, weil die Tiere dessen Dach verunreinigt hätten. Allerdings leugnete der Mann einen Schalldämpfer verwendet zu haben.

Verhandlung wurde vertagt

Er und sein Verteidiger sahen in dieser Behauptung vielmehr eine Intrige des Firmenchefs, der einen Kündigungsgrund habe konstruieren wollen und der dabei Unterstützung eines in die Erhebungen involvierten Polizisten gehabt hätte. Der Richter vertagte daraufhin. Er will angesichts dieser schweren Vorwürfe weitere Zeugen hören und den angeblichen Schalldämpfer selbst sehen. Ein neuer Verhandlungstermin stand noch nicht fest. Dem Angeklagten drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.