Landesgericht Linz
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Gericht

Teilbedingte Haft für 14-Jährigen

Ein 14-Jähriger ist am Dienstag in Linz rechtskräftig zu acht Monaten teilbedingt wegen versuchten Raubes und Nötigung an Schulkollegen verurteilt worden. Der Angeklagte habe „noch nicht einmal angefangen, das Unrecht seiner Tat zu reflektieren“, hieß es in der Begründung.

Der Angeklagte sei „kein Unbekannter“, so Staatsanwalt Philip Christl unter Verweis auf etliche Anzeigen – u.a. wegen Nötigung, Raubes, Einbruchs, Sachbeschädigung etc. – die der Schüler bereits vor seinem 14. Geburtstag kassiert habe. Rund zwei Wochen nach Erreichen der Strafmündigkeit kam es dann zum nun angeklagten Vorfall. Demnach soll der Bursch im März einen Gleichaltrigen an einer Bushaltestelle in Leonding (Bezirk Linz-Land) gegen die Wand gedrückt und nach Geld durchsucht haben. Das Opfer hatte aber keines eingesteckt, daher ließ er schließlich wieder von ihm ab. Als zwei Mädchen im Alter von elf und zwölf Jahren ankündigten, die Lehrerin zu informieren, habe er ihnen Schläge angedroht.

Auch ältere Vorfälle waren Thema

Der Angeklagte will den Burschen aber nur aus „Spaß“ geschubst und die Mädchen nicht bedroht haben. Er leugnete das auch angesichts übereinstimmender belastender Zeugenaussagen und nachdem ihm der Richter mehrfach Gelegenheit gegeben hatte, seine Verantwortung zu ändern. Im Prozess waren auch etliche ältere Vorfälle Thema. Zum ersten Mal soll der Bursch mit elf Jahren mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein, als er einen Automaten in einem Einkaufszentrum aufgebrochen habe. Wenige Tage vor Erreichen seiner Strafmündigkeit soll er eine Tat ähnlich der angeklagten begangen haben. Der Teenager will aber nichts davon gemacht haben.

Vergewaltigung angekündigt

Auch soll der Bursch noch vor seinem 14. Geburtstag Schülerinnen angegangen und in einem Fall sogar angekündigt haben, er werde das Mädchen vergewaltigen bis es sterbe. Eine andere Jugendliche soll er am Pullover gepackt und bedroht haben, weil ihm nicht gepasst habe, dass sie kein Kopftuch trug. Auf sozialen Medien soll er mit einer Spielzeugwaffe posiert und auch gesprayte Schriftzüge „Jihad“ und „IS“ geteilt haben. Was Jihad bedeute, könne er aber nicht sagen, behauptete er, „das hat mir nie wirklich jemand erklärt“ – woraufhin der Richter vermutete: „Jetzt verkaufen Sie uns aber ein bisschen für dumm.“

Anti-Gewalttraining muss absolviert warden

Der Schöffensenat verurteilte den Burschen zu acht Monaten, davon zwei unbedingt und ordnete Bewährungshilfe an. Der Angeklagte habe „noch nicht einmal angefangen, das Unrecht seiner Tat zu reflektieren“, hieß es in der Begründung. Das wäre jedoch Bedingung für eine bedingte Strafnachsicht gewesen. Der Bursch darf aber einen Antrag auf Strafaufschub stellen. Absolviert er binnen eines Jahres ein Anti-Gewalttraining und lässt sich nichts mehr zuschulden kommen, kann er einen Antrag auf nachträgliche Strafmilderung stellen. Das wurde von allen Seiten akzeptiert und ist somit rechtskräftig.