Feuerwehrfrau löscht Brand
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Wels: Waldbrandschutz-Verordnung

Die Hitzewelle und die damit verbundene Trockenheit hat rund um Wels Brandschutzmaßnahmen notwendig gemacht. Die Bezirkshauptmannschaft hat eine entsprechende Verordnung erlassen, wonach das Hantieren mit Feuer zum Teil verboten ist.

Hohe Brandgefahr in Wäldern, auf Feldern und Wiesen – diese Warnung gibt es für den Raum Wels und Wels-Land. Hier könne offenes Feuer wegen Trockenheit zur echten Gefahr werden, so eine Aussendung der Stadt Wels. Deshalb hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land entschieden, dass die Waldbrandschutz-Verordnung – wie es heißt – anlassbezogen in Kraft tritt.

Zu wenig Regen in den Welser Auen

Denn regional – speziell in den Welser Auen – war der Regen der vergangenen Zeit viel zu oberflächlich, um der aktuellen Hitzewelle etwas entgegenzusetzen, so Feuerwehrkommandant Franz Humer. Die Verordnung sei vorbeugend zu sehen, was auch von Seiten des Landesfeuerwehrkommandos gutgeheißen wird.

Kein offenes Feuer erlaubt

Konkret ist laut Verordnung zum Beispiel das Rauchen in Waldgebieten oder auf trockenen Wiesen verboten. Auch offenes Feuer ist in Gefahrenzonen verboten und bei Arbeiten im Freien ist auf Funkenflug zu achten. Bei Feld- und Erntearbeiten sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nötig.