Land OÖ wegen Diskriminierung verurteilt
Dem Paar wurde aber dennoch keine Eignungsbestätigung als Adoptiveltern zuerkannt, sondern Schadenersatz in der Höhe von 2.000 Euro. "Wir werden uns unseren Kinderwunsch sicher nicht mit 2.000 Euro abkaufen lassen und wer glaubt, dass dieser sehr geringe Geldbetrag auch nur annähernd eine Entschädigung für das seelische Leid ist, dass uns vom Land OÖ zugefügt wurde oder einen Ersatz für ein Kinderglück darstellt, ist zynisch und unmenschlich“, so das diskriminierte Paar zu dem Landesgericht-Urteil in einer Presseaussendung der Organisation freiraum-europa, die sich für gleichberechtigtes Leben einsetzt.
Eignungsbestätigung kann nicht verlangt werden
Das Bezirksgericht Linz hatte das Land OÖ verpflichtet, eine Adoptionseignungsbestätigung auszustellen. Das Land legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Nun hat auch das Landesgericht Linz dem Paar rechtgegeben, dass seitens des Landes OÖ eine Diskriminierung wegen der Behinderung des adoptionswilligen Paares vorliege. Doch das Urteil wurde abgeändert auf Kostenersatz und 2.000 Euro Schadenersatz. Die Eignungsbestätigung könne jedoch vom Land OÖ nicht verlangt werden.
Das jüngste Landesgericht-Urteil wird das Paar nicht akzeptieren. Es bringt eine Revision beim Obersten Gerichtshof ein, um auch weiterhin für die Ausstellung der Adoptionseignung zu kämpfen. Und das Paar appelliert an alle Politiker im Oberösterreichischen Landtag, seinen Fall auf die Tagesordnung einer Landtagssitzung zu stellen.
Kampf um Kind seit vier Jahren
Seit fast vier Jahren kämpft das blinde Paar aus OÖ inzwischen darum, ein blindes Waisenkind adoptieren zu dürfen. Die Bestätigungen dafür wurden dem Paar aus psychologischen Gründen verwehrt.
Links:
- Adoptionsverbot: Land kritisiert Urteil (ooe.ORF.at; 18.6.2013)
- Schriftliches Urteil im Prozess um blindes Paar (ooe.ORF.at; 9.4.2013)
- Keine Adoption: Blindes Paar gegen Land (ooe.ORF.at; 23.1.2013)