Adoptionsverbot: Land kritisiert Urteil

Nachdem einem blinden Paar vom Bezirksgericht Linz die Adoption eines Kindes erlaubt wurde, kritisiert das Land OÖ das Urteil. Es sei nicht auf das „Problem der fehlenden allgemeinen Erziehungsfähigkeit“ eingegangen worden, so die Jugendwohlfahrt.

Das blinde Paar aus dem Bezirk Linz-Land will ein bulgarisches, ebenfalls nicht sehendes Kind aufnehmen. 2011 gelangte die Behörde zu dem Ergebnis gelangt, dass bei den Blinden keine grundlegende Eignung vorgelegen sei, ein Adoptivkind aufzunehmen. Nach dem Verbot hatte das Paar das Land wegen Diskriminierung geklagt und vor Gericht recht bekommen.

„Grundsätzlichen Missverständnis“

Beim hat man sich zur Berufung entschlossen. Das Urteil basiere laut Jugendwohlfahrt auf einem „grundsätzlichen Missverständnis“ aus dem Sachverständigengutachten. Darin werde den Werbern, die auch in Wien mit ihrem Gesuch abgeblitzt waren, lediglich bescheinigt, nicht das Kindeswohl zu gefährden. Von Personen, die adoptieren wollen, werde aber qualitativ mehr gefordert: „die bestmögliche Gewährleistung des Wohles“.

Das Akzeptieren des Urteils, das der Jugendwohlfahrt aufträgt, den Klägern eine positive Eignungsüberprüfung zu bestätigen, würde bedeuten, dass diese Aufgabe von der öffentlichen Verwaltung auf die Ebene des Gerichts verlagert werde, so die Kritik. Aus Sicht des Landes wäre dann eine Gesetzesänderung nötig, es handle sich daher um einen unzulässigen Eingriff in den Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung.

Blindes Paar

ORF

Das Paar aus dem Bezirk Linz-Land klagte wegen Diskriminierung

Eine Gutachterin hatte im Prozess die Stellungnahme einer Psychologin, auf die sich die negative Entscheidung des Landes stützte, als „nicht ausreichend begründet“ bewertet. Der Richter verwies darauf, dass transparent und nachvollziehbar gearbeitet werden müsse. „Sonst ist es im Zweifel eine Diskriminierung.“ Diese sah das Gericht nun als erwiesen an.

„Uns läuft die Zeit davon“

Er und seine Partnerin hätten das Gefühl, dass Geld und Zeit für das Land keine Rolle spielen, kommentierte der Kläger das Urteil. „Uns jedoch läuft die Zeit davon, da wir aus rechtlichen Altersgründen nur noch sehr wenig Zeit haben, um ein Waisenkind adoptieren zu können.“ Bei der Behörde hatte man die negative Entscheidung damit gerechtfertigt, dass die Blindheit nicht das Hauptargument sei. Zudem wurde der Gesundheitszustand der Frau ins Treffen geführt.

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