Schriftliches Urteil im Prozess um blindes Paar

Das Urteil im Prozess am Bezirksgericht Linz, den ein blindes Paar wegen Diskriminierung nach einem Adoptionsverbot des Landes Oberösterreich angestrengt hat, ergeht schriftlich. Das wird erst in mehreren Wochen passieren, erklärte der Richter Dienstagnachmittag.

Die beiden fordern zudem 3.465 Euro - unter anderem die Kosten für zwei Privatgutachten - und regten in diesem Punkt einen Vergleich an, der aber von der Gegenseite abgelehnt wurde.

„Eine Reihe diskriminierender Aussagen“

Das Paar, das auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen kann, ist schon in Wien mit dem Gesuch abgeblitzt, ein nicht sehendes Kind aus Bulgarien zu adoptieren. Auch in Oberösterreich kam man dem Wunsch nicht nach: „Wie stellen Sie sich das vor, wo sie doch blind sind?“, habe die Psychologin, die im Auftrag des Landes arbeitete, zu ihm gesagt, erklärte der Kläger vor Gericht.

Er berichtete von einer Reihe diskriminierender Aussagen. Die Behörde habe es so dargestellt, dass er und seine Frau permanent Unterstützung bei der Erziehung eines Kindes bräuchten. „99 Prozent können wir selbst machen“, betonte der Mann. Zudem seien sie als Blinde mit Sicherheit besser geeignet, eine beeinträchtigte Person großzuziehen, als ein sehendes Paar.

„Die Blindheit war nicht das Hauptargument“

Die Gegenseite kommt zu einem anderen Schluss: „Die Blindheit war nicht das Hauptargument, es war eine Gesamtwürdigung“, hatte eine leitende Sozialarbeiterin bereits zu einem früheren Verhandlungszeitpunkt gesagt. Auf die Frage, ob das Gesuch auch abgelehnt worden wäre, wenn die Adoptionswerber nicht blind wären, antwortete sie: „So wie ich es jetzt einschätze - ja.“ Zudem wurde der Gesundheitszustand der Frau, die ein Kind adoptieren will, ins Treffen geführt. „Ich kenne viele Sehende, die nicht so aktiv sind wie meine Lebensgefährtin“, entgegnete nun ihr Partner. Seit einer Transplantation sei sie auch nicht mehr zuckerkrank.

Stellungnahme „nicht ausreichend begründet“

Eine Gutachterin bewertete in der Verhandlung am Donnerstag die Stellungnahme einer Psychologin, auf die sich die negative Entscheidung des Landes Oberösterreich stützt, als „nicht ausreichend begründet“. Der Richter machte darauf aufmerksam, dass transparent und nachvollziehbar gearbeitet werden müsse. „Sonst ist es im Zweifel eine Diskriminierung.“

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