Land beruft gegen Adoptionsurteil

Das Land Oberösterreich möchte gegen das Urteil berufen, welches einem blinden Ehepaar erlaubt ein blindes Kind zu adoptieren. Erst am Dienstag hatte das Bezirksgericht Linz für eine Adoption entschieden.

Würde dieses Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, müssten die Kriterien der öffentlichen Jugendwohlfahrt vollkommen umgestellt werden müssen, so der für Jugendwohlfahrt zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Ackerl (SPÖ) am Freitag. Obwohl man noch vier Wochen Zeit hat, Berufung einzulegen, hat man sich bereits dafür entschieden. Der Rechtsstreit geht für das blinde Paar aus dem Bezirk Linz-Land damit weiter.

Richter sah im Zweifel Diskriminierung

Am letzten Tag der Gerichtsverhandlung im April hatte eine Gutachterin die Stellungnahme einer Psychologin, auf die sich die negative Entscheidung des Landes Oberösterreich stützte, als „nicht ausreichend begründet“ bewertet. Der Richter machte darauf aufmerksam, dass transparent und nachvollziehbar gearbeitet werden müsse. „Sonst ist es im Zweifel eine Diskriminierung.“ Diese sieht das Gericht nun als erwiesen an, mehr dazu in Blindes Paar darf Kind adoptieren (ooe.ORF.at, 11.6.2013).

Das Land muss demnach bestätigen, dass das Paar für eine Adoption in Betracht kommt und dafür geeignet ist. Er und seine Partnerin hätten das Gefühl, dass Geld und Zeit für das Land keine Rolle spielen, erklärte der Kläger in einer Reaktion auf das Urteil. „Uns jedoch läuft die Zeit davon, da wir aus rechtlichen Altersgründen nur noch sehr wenig Zeit haben, um ein Waisenkind adoptieren zu können.“

Blindheit soll nicht ausschlaggebend gewesen sein

Für das Land Oberösterreich war die Blindheit nicht ausschlaggebend, laut einer Sozialarbeiterin. Auch wenn das Paar sehend wäre, wäre die Adoption abgelehnt worden. Ausschlaggebend sei die „Gesamtwürdigung“ gewesen, so die Sozialarbeiterin, zudem wurde der Gesundheitszustand der adoptionswilligen Frau angeführt.