Blindes Paar darf Kind adoptieren

Drei Jahre lang hat ein blindes Paar aus dem Bezirk Linz-Land darum gekämpft, ein blindes Waisenkind adoptieren zu dürfen. Das Paar ging vor Gericht, jetzt wurde das Land Oberösterreich verurteilt, die Adoptionseignungsbestätigung auszustellen und Kostenersatz zu leisten.

In einer Aussendung appellierte das Paar am Dienstag an die verantwortlichen Behörden, „uns und unserem Kinderglück nicht weitere Steine in den Weg zu legen“. Ob das Land berufen wird, stehe vorerst nicht fest, sagte dessen Rechtsvertreter. Er und seine Partnerin hätten das Gefühl, dass Geld und Zeit für das Land keine Rolle spielen, erklärte der Blinde in einer Aussendung. „Uns jedoch läuft die Zeit davon, da wir aus rechtlichen Altersgründen nur noch sehr wenig Zeit haben, um ein Waisenkind adoptieren zu können.“

Urteil ist nicht rechtskräftig

Das Begehren der Kläger, das Land zu verpflichten, sie für die Annahme eines Kindes zu vermitteln, wurde abgewiesen, so das Bezirksgericht Linz. Im Gegenzug muss aber bestätigt werden, dass das Paar für eine Adoption in Betracht kommt und dafür geeignet ist. Das Land wurde zudem dazu verurteilt, die geforderte Summe von knapp 3.500 Euro - u.a. für zwei Privatgutachten - und die Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Blinden, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, waren bereits in Wien mit dem Gesuch abgeblitzt, ein nicht sehendes Kind aus Bulgarien zu adoptieren. Auch in Oberösterreich kam man dem Wunsch nicht nach: „Wie stellen Sie sich das vor, wo sie doch blind sind?“, soll die Psychologin, die im Auftrag des Landes arbeitete, in der Erinnerung des Klägers gesagt haben.

„99 Prozent können wir selbst machen“

Die Behörde habe es so dargestellt, dass er und seine Frau permanent Unterstützung bei der Erziehung eines Kindes bräuchten. „99 Prozent können wir selbst machen“, betonte der Mann. Zudem seien sie als Blinde mit Sicherheit besser geeignet, eine beeinträchtigte Person großzuziehen, als ein sehendes Paar.

Blindes Paar

ORF

Seit Jahren kämpft das Paar um das Recht ein Kind zu adoptieren

Die Gegenseite kam zu einem anderen Schluss: „Die Blindheit war nicht das Hauptargument, es war eine Gesamtwürdigung“, so eine leitende Sozialarbeiterin. Auf die Frage, ob das Ersuchen auch abgelehnt worden wäre, wenn es sich um sehende Adoptionswerber gehandelt hätte, antwortete sie: „So wie ich es jetzt einschätze - ja.“ Zudem wurde der Gesundheitszustand der adoptionswilligen Frau ins Treffen geführt.

„Im Zweifel ist es Diskriminierung“

Eine Gutachterin bewertete die Stellungnahme einer Psychologin, auf die sich die negative Entscheidung des Landes Oberösterreich gestützt hat, hingegen als „nicht ausreichend begründet“. Der Richter machte am abschließenden Verhandlungstag darauf aufmerksam, dass transparent und nachvollziehbar gearbeitet werden müsse. „Sonst ist es im Zweifel eine Diskriminierung.“

Ackerl: Blindheit war nicht ausschlaggebend

Der für die Jugendwohlfahrt zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl (SPÖ) weist die Vorwürfe des Paares aus dem Bezirk Linz-Land zurück. Die Blindheit sei nicht ausschlaggebend gewesen, wie eine leitende Sozialarbeiterin auch vor Gericht betonte. Selbst wenn es sich in diesem Fall um sehende Adoptionswerber gehandelt hätte, wäre die Erlaubnis nicht erteilt worden. Das Land Oberösterreich prüft ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird und hat dazu vier Wochen Zeit.

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