Mordfall Reichenau: Frau unzurechnungsfähig

Eine 30-jährige Frau, die im März in Reichenau im Mühlkreis (Bezirk Urfahr-Umgebung) ihren vierjährigen Sohn erstochen haben soll, war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig. Das geht aus der Kurzfassung eines Gutachtens hervor.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller hat dieses Gutachten erstellt, die endgültige Expertise liegt aber noch nicht vor, so Rainer Schopper, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Linz.

Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

In dem Erstbericht wurde die Oberösterreicherin als „fremdgefährlich“ eingestuft. Haller wird daher einen Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erwartet. Dieser kann aber erst gestellt werden, sobald das endgültige Gutachten vorliegt.

Skalpell als Tatwaffe verwendet

Die Tat fand am 6. März statt. Die Frau soll ihr Kind mit mehrern Messerstichen in die Brust getötet haben. Als Tatwaffe verwendete die mutmaßliche Täterin ein Skalpell. Bei der Einvernahme zeigte sie sich Frau geständig, ein Motiv konnte oder wollte sie jedoch nicht nennen. Aus einem sichergestellten Abschiedsbrief schlossen die Ermittler, dass sich die Verdächtige auch selbst das Leben nehmen wollte.

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