Mordfall Reichenau: Warten auf Gutachten

Im Mordfall an einem vierjährigen Buben in Reichenau im Mühlkreis wartet die Justiz weiter auf ein wichtiges Gutachten. Es muss geklärt werden, ob von jener Frau, die im März ihren Sohn erstochen hat, eine Gefährdung ausgeht.

Der Fall hat ganz Österreich schockiert: Eine 31-jährige Lehrerin aus Reichenau im Mühlkreis (Bezirk Urfahr-Umgebung) holte Anfang März ihren vierjährigen Sohn vom Kindergarten ab, betäubte ihn und erstach ihn anschließend. Danach verübte die Frau in ihrer Verzweiflung einen Selbstmordversuch. Hintergrund sollen Beziehungsprobleme gewesen sein. Die Frau überlebte jedoch und sitzt derzeit nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in Untersuchungshaft.

Gefährlichkeitsprognose

Die Staatsanwaltschaft hat bei den Vorarbeiten zu einer Anklageerhebung ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob die Frau zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war und ob von ihr weiter eine Gefahr ausgeht. Diese sogenannte Gefährlichkeitsprognose sei eine Kernfrage, heißt es bei der Staatsanwaltschaft, denn nur wenn der Gutachter eine weitere Gefahr feststellt, kann die Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Frau könnte straffrei ausgehen

War sie unzurechnungsfähig, aber ist künftig als nicht gefährlich eingestuft, könnte sie sogar straffrei ausgehen. Es sei eine Frage, die nur ein psychiatrischer Gutachter beantworten könne, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, Rainer Schopper. Ganz vereinzelt gebe es Fälle, in denen die Täter frei gehen.

Vor allem bei Beziehungstaten sei das Mordopfer das Feindbild, jenes Ziel, auf das sich die Aggression des Täters, also auch sein Gefährlichkeitspotenzial fokussiere. Fällt mit dem Mord dieses Ziel weg, so sei es auch schon vorgekommen, dass Gutachter zu dem Schluss gelangt sind, dass auch die Gefahr, die vom Täter ausging, weggefallen sei, sagt Schopper. Dann sei der Täter zum Tatzeitpunkt vielleicht unzurechnungsfähig gewesen, weiterhin aber nicht mehr gefährlich und könne in Einzelfällen sogar straffrei ausgehen.

Links: