Blindes Paar kämpft weiter um Kind

Seit vier Jahren kämpft ein blindes Paar aus Traun um das Recht, ein blindes Kind adoptieren zu dürfen. Jetzt geht der Rechtsstreit weiter. Gestritten wird unter anderem darüber, ob die Bezirkshauptmannschaft einen negativen Bescheid hätte ausstellen müssen oder nicht.

Im Jahr 2010 lehnte die Bezirkshauptmannschaft (BH) Linz-Land eine Adoption ab. Die BH gab zwar keine Gründe an, stellte aber fest, dass die Blindheit nicht ausschlaggebend für die Ablehnung gewesen sei. Auch in Wien suchten Dietmar Janoschek und seine Partnerin Elfriede Dallinger um eine Adoptionsbewilligung an, auch dort blitzte das Paar ab.

Klage wegen Diskriminierung

Daraufhin klagte die beiden wegen Diskriminierung und erhielten vor dem Bezirksgericht recht. Eine Schadenersatzzahlung wurde geleistet. Dann ging der Rechtsstreit zum Obersten Gerichtshof. Dieser war wiederum der Meinung, dass die Bezirkshauptmannschaft doch einen Bescheid hätte ausstellen müssen, und das fordert nun Dietmar Janoschek ein: „Sollte das nicht passieren, werden wir eine Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof, weil man uns eigentlich schon seit Dezember 2010, laut OGH-Urteil, einen Bescheid schuldig ist. Sollte der Bescheid negativ sein, werden wir den selbstverständlich auch beeinspruchen.“

„Weg der Bescheiderstellung nicht vorgesehen“

Das Land Oberösterreich ist weiterhin der Überzeugung richtig gehandelt zu haben, so Reinhold Rampler von der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich: „Diese Auffassung steht im Widerspruch zur oberösterreichischen Rechtslage. In den Erläuterungen ist dieser formale Weg der Bescheiderstellung definitiv nicht vorgesehen.“

Zurück an den Start

Das Paar Dallinger/Janoschek wird damit zurück an den Start geschickt. Jetzt muss zuerst geklärt werden, ob ein Bescheid ausgestellt werden muss, erst dann hat das Paar wieder eine Möglichkeit, weiter um ein adoptiertes Kind zu kämpfen. Als letzten Schritt kündigen die beiden an, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erheben.

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