Swap: Ermittlungsverfahren offenbar im Endspurt

Im Ermittlungsverfahren gegen - teils ehemalige - Mitarbeiter der BAWAG P.S.K. in der Linzer Swap-Causa könnte es bald eine Entscheidung geben. Die von der Staatsanwaltschaft angeforderten Erhebungsergebnisse sind mittlerweile eingelangt.

Demnächst wird entschieden, ob damit bereits ein Vorhabensbericht möglich ist. Auch die Nichtigkeitsbeschwerde im Swap-Strafverfahren ist noch in Prüfung.

Prüfung der Nichtigkeitsbeschwerde

Der ehemalige Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) und Ex-Finanzdirektor Werner Penn sind im Dezember nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Seit vergangener Woche liegt das schriftliche Urteil vor. Nun muss die Anklagebehörde prüfen, ob sie ihre angekündigte Nichtigkeitsbeschwerde ausführen kann. Die dafür vorgesehen Frist von vier Wochen dürfte aller Voraussicht nach auf acht Wochen verlängert werden, hieß es in einer Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Linz am Mittwoch.

„Enderledigung“ oder weitere Ermittlungen

Das Ermittlungsverfahren gegen vier teils ehemalige Mitarbeiter der BAWAG P.S.K. sowie gegen unbekannte Täter läuft nach wie vor. Nachdem die Erhebungsergebnisse nun am Tisch liegen, werde geprüft, ob man damit eine sogenannte Enderledigung vornehmen kann oder ob noch weiterführende Ermittlungen nötig sind, so die Staatsanwaltschaft. In jedem Fall ist die Causa berichtspflichtig. Erst wenn die Oberstaatsanwaltschaft bzw. das Ministerium die Entscheidung der Linzer Anklagebehörde genehmigt hat, darf diese darüber Auskunft geben.

Um die verlustreiche Zinswette wird auch im Handelsgericht Wien prozessiert. Laut Bank beträgt der Schaden mehr als eine halbe Mrd. Euro.

Links: