Land hätte Swap genehmigen müssen

Im Strafprozess um den Linzer Franken-Swap, der im Dezember zu Ende gegangen ist, liegt nun das Urteil vor. Der damalige Richter erklärt darin, dass das Geschäft von der Aufsichtsbehörde - dem Land OÖ - genehmigt hätte werden müssen.

In dem Urteil kommen die Zeugen der BAWAG, aber auch die anderen Beteiligen, nicht ungeschoren davon. Das berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ auf ihrer Internet-Seite.

„Abschluss nur vom Gemeinderat“

Der Richter verstärkt in dem Urteil laut dem Bericht seine Rechtsansicht, wonach der Swap 4175 ungültig sei. Auf dieses Argument stützt sich auch die Stadt Linz im Zivilrechtsprozess, der am Freitag in Wien fortgesetzt wird. Schon in seiner mündlichen Urteilsbegründung zu den Freisprüchen im vergangenen Dezember hatte der Richter ausgeführt, dass die Zinswette nur vom Gemeinderat abgeschlossen hätte werden dürfen. Eine Pauschalermächtigung für die Linzer Finanzverwaltung sei keine ausreichende Grundlage.

„Geschäft geradezu aufgedrängt“

Kritisch soll sich der Richter auch zu Zeugen aus dem Bereich der BAWAG äußern. Dem damaligen Finanzdirektor Werner Penn sei das Geschäft „geradezu aufgedrängt“ worden. Bei etlichen „Optimierungsangeboten“ müsse man davon ausgehen, dass die BAWAG sie „lediglich pro forma“ gelegt habe, zumal sie den früheren Finanzdirektor bestärkt habe, im Geschäft zu bleiben. „Keinen Zweifel“, hat das Landesgericht laut dem Bericht an der Darstellung, dass der Linzer Altbürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) erst im März 2010 von der Swap-Schieflage erfahren habe.

„Ahnungslosigkeit“ und „erschreckende Unkenntnis“

Aber auch dem früheren Stadtoberhaupt bleiben wie schon bei der mündlichen Urteilsbegründung kritische Bemerkungen nicht erspart: Dobusch habe bei der Verhandlung den Eindruck vermittelt, „nicht einmal eine konkrete Vorstellung von den Begriffen ‚marktüblich‘ oder ‚optimieren‘ zu haben“, so der Richter. Im Dezember hatte er in diesem Zusammenhang von „Ahnungslosigkeit“ und „erschreckender Unkenntnis“ bzw. „bloßer Gleichgültigkeit“ gesprochen.

„Grob fahrlässig gehandelt“

Auch Penn habe „grob fahrlässig gehandelt“, hieß es am Ende des Untreue-Prozesses. Ein objektiver Tatbestand sei aber nicht verwirklicht, eine Schädigungsabsicht liege im Zweifel nicht vor. Ex-Stadtrat Johann Mayr (SPÖ) habe keine kausale Handlung gesetzt bzw. sei sie nicht nachweisbar, sagte der Richter damals.

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