Diskriminierung: Disco-Betreiber verurteilt

Ein junger Mann aus dem Mühlviertel erhält von einem Linzer Disco-Betreiber 1.000 Euro Schadenersatz, weil ihm der Einlass aufgrund seiner türkischen Herkunft verweigert worden war.

1.000 Euro Schadenersatz samt Zinsen, dazu kommen noch 270 Euro für das Gerichtsverfahren - zur Zahlung dieser Beträge ist der Discobetreiber am Bezirksgericht Linz verurteilt worden. Der Unternehmensberater aus dem Mühlviertel wollte am 17. Dezember 2011 die Disco besuchen. Seine Eltern stammen aus der Türkei. Der Türsteher verwehrte dem 30-Jährigen den Einlass, „weil keine Ausländer hineingelassen werden dürfen“.

Herkunft darf kein Einlasskritierium sein

Der Klagsverband, ein Verein, der Opfer von Diskriminierung vertritt, strengte daraufhin ein Verfahren am Bezirksgericht an und gewann. „Die Gastronomen können nach ganz vielen Kriterien entscheiden, wen sie wollen. Wenn sie sagen ‚keine Jeans‘ oder ‚gepflegtes Aussehen‘, dann können sie das verlangen. Aber es gibt ein paar geschützte Gründe, wo sie es nicht dürfen: aufgrund der Hautfarbe, der Herkunft, der Religion oder des Geschlechts“, so dessen Generalsekretär Volker Frey.

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Der Geschäftsführer des Discobetreibers, Joachim Natschläger, will zu dem Urteil nicht Stellung nehmen. Vor einem Jahr hatte er gegenüber dem ORF noch ausgeschlossen, Schadenersatz zu leisten: „Weil dann könnte jeder - egal welcher Herkunft er ist - wenn ihm aus diversen Gründen Einlass verweigert wird kommen und sagen: ‚Ich fühl mich jetzt ungerecht behandelt, bitte leistet Schadenersatz und dann auch noch die Rechtsanwaltskosten‘“, sagte er damals.

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Klagsverband nur teilweise zufrieden

Weil der Unternehmensberater durch die Einlassverweigerung besonders gedemütigt und vor Zeugen bloßgestellt worden ist, muss ihm der Discobetreiber die 1.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Volker Frey vom Klagsverband ist mit dem Urteil nur zum Teil zufrieden. „Für ein kleines Lokal wären 1.000 Euro wohl abschreckend, bei einer großen Disco ist es das sicher nicht. Da könnte man sich zum Beispiel am Umsatz eines Abends orientieren“, sagte Frey.

Disco inzwischen geschlossen

Auch in einem weiteren Fall ist Geld geflossen. Zwei gebürtigen Syrern war am selben Abend der Einlass verweigert worden. Deren Anwalt und der Discobetreiber haben sich auf einen Vergleich geeinigt und Stillschweigen vereinbart. Die Disco ist übrigens in der Zwischenzeit geschlossen worden.

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