Urteil nach Tod im Traunsee
Wie das „Neue Volksblatt“ (Freitagausgabe) berichtet, musste sich der 21-jährige Begleiter wegen unterlassener Hilfeleistung, Sachbeschädigung und dauernder Sachentziehung verantworten. Der Angeklagte war am Donnerstag bei der Verhandlung am Bezirksgericht Gmunden geständig.
Kleidung, Handtasche und Handy mitgenommen
Nach einer Lokaltour hatten die beiden am 12. Juli 2015 gegen 2.00 Uhr beschlossen, in den nur 19 Grad kalten Traunsee schwimmen zu gehen. Plötzlich verschwand die junge Frau von der Wasseroberfläche, was der Angeklagte jedoch nicht bemerkt haben wollte. Erst am Ufer habe er ihr Verschwinden registriert, worauf er laut eigener Aussage zurück in den See sprang.
Die Suche blieb erfolglos, anstatt Hilfe zu holen, nahm er Kleidung, Handtasche sowie das Handy der Bekannten und verschwand. Tags darauf versenkte er ihr Mobiltelefon im Offensee.
Geständnis mildernd gewertet
Er sei in Panik geraten, erklärte der Angeklagte seine Reaktion dem Gericht. Sein Schuldgeständnis wurde beim Strafausmaß mildernd gewertet. Die Verteidigung nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Links:
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- Offene Fragen nach Ertrinkungstod (ooe.ORF.at)
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- Neues Volksblatt