Lebenslang für Mord an Taxifahrerin

Ein 47-Jähriger, der in Gunskirchen (Bezirk Wels-Land) eine 56-jährige Taxi-Lenkerin getötet hat, ist am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wird auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Einzig das Geständnis wurde vor dem Geschworenengericht als mildernd gewertet. Erschwerend hingegen war die Tatsache, dass der Angeklagte bereits sieben Vorstrafen aufzuweisen hat und erneut rückfällig geworden ist. Bereits in jungen Jahren tötete er seine Freundin und versteckte ihre Leiche in einem Kasten.

Nur im Gefängnis richtig frei gefühlt

Nach Verbüßung einer langjährigen Haftstrafe folgten weitere Aufenthalte in Justizanstalten. So richtig frei habe er sich nur im Gefängnis gefühlt, sagte er vor Gericht. Zuletzt war er im Februar aus der Haft entlassen worden und kam in einer Notschlafstelle in Wels unter, dort gefiel es ihm aber nicht. Er begann, in Hotels zu übernachten, auch wenn er kein Geld dafür hatte.

Frau mit zahlreichen Messerstichen getötet

Am 20. April marschierte er zu Fuß fünf Stunden lang nach Linz. Am dortigen Bahnhof beobachtete er die Taxikolonne und entschied sich schließlich für ein teuer aussehendes Fahrzeug. Er ließ sich nach Wels fahren. Dort tötete er die Lenkerin mit zahlreichen Messerstichen und stahl ihre Aktentasche mit einem Laptop und einem Tablet.

wetiere aufnahmen aus der Überwachungskamera Hauptbahnhof Linz

Polizei OÖ

Diese Bilder aus einer Überwachungskamera führten auf die Spur des Täters

Die Polizei kam rasch auf die Spur des 47-Jährigen. Ihm wurden Bilder aus einer Überwachungskamera sowie DNA-Spuren zum Verhängnis. Wenige Tage nach der Tat wurde er in einem Welser Hotel festgenommen. Er hatte dort unter seinem richtigen Namen eingecheckt, obwohl er gewusst haben muss, dass die Polizei seine Identität kannte und nach ihm fahndete.

„Ein Psychopath, ärger geht’s nicht“

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten Mord und schweren Raub vor. Er verlangte lebenslang und hat vorbeugend auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bezeichnete den 47-Jährigen als „jemanden, vor dem man die Gesellschaft schützen muss“, er sei „ein Psychopath, ärger geht’s nicht“.

Mordprozess in Wels

laumat.at / Matthias Lauber

Der 47-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, damit ist der Spruch rechtskräftig.

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