24 Monate unbedingt für Hundezüchterin

Eine Hundezüchterin ist am Mittwoch im Landesgericht Linz zu 24 Monaten unbedingt verurteilt worden, ihr Gatte zu einer bedingten Haftstrafe. Die Sprüche sind nicht rechtskräftig. Das Paar soll mehr als 700 teils kranke Welpen in betrügerischer Absicht verkauft haben.

Die 52-jährige Frau und ihr 43-jähriger Ehemann sollen mit einem Internet-Welpenhandel laut Anklage 270, laut Urteil zumindest 262 Käufer um mehr als 170.000 Euro geschädigt und im Mühlviertel rund 740 Tiere unter widrigen Bedingungen gehalten haben. Laut Staatsanwalt richteten sie so einen Schaden von 178.000 Euro an.

Mehr als 100 Opfer erhielten Privatbeteiligten-Zusprüche im dreistelligen, teilweise sogar im niedrigen vierstelligen Bereich. Der Rest wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

„Schnelles Geschäft“

Das Geschäft sei auf schnellen Umsatz und Profit ausgelegt, so der Staatsanwalt beim ersten Prozess im November des Vorjahres. Die Tiere seien immer als kerngesund und aus professioneller Eigenzucht stammend beschrieben worden. Oft hätten sie aber an ansteckenden Krankheiten gelitten oder seien aus Tschechien zugekauft worden, so die Staatsanwaltschaft.

Tierquälerei

Bei einer Hausdurchsuchung wurden über 60 Welpen am Hof gefunden, die zum Teil unter katastrophalen Hygienischen Umständen aufgezogen wurden.

Richter: „Paar hatte Erfahrung“

Die Angeklagten hätten soviel Erfahrung gehabt, dass sie einen kranken von einem gesunden Hund unterscheiden konnten, so Richter Oliver Schoßwohl in der Urteilsbegründung. „Sie haben es ernsthaft für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass die Hunde krank sind“ und sie dennoch verkauft. Im Zentrum seien „Kostenminimierung und Gewinnmaximierung“ gestanden.

Einschlägige Vorstrafen

Der Schuldgehalt erhöhe sich zudem, weil nicht mit irgendeiner Ware, sondern mit wehrlosen Tieren gehandelt worden sei. Bei der Frau gab es keine Milderungsgründe. Erschwerend wertete das Gericht, dass sie teils einschlägig vorbestraft ist, den hohen Schaden, den langen Tatzeitraum von Juni 2010 bis Dezember 2013 und die hohe Zahl der Angriffe. Bei ihrem Mann lagen keine Vorstrafen vor, er kam deshalb mit einer teilbedingten Strafe davon.

Die Staatsanwaltschaft gab zum Spruch des Schöffensenats keine Erklärung ab. Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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