Swap: Linz gegen Übernahme der Anwaltskosten

Nach anhaltender Kritik der anderen Parteien wird die Linzer SPÖ nach den bisherigen Swap-Prozessen nun doch keine Übernahme der Anwaltskosten für Ex-Finanzdirektor Werner Penn, Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr und den früheren Bürgermeister Franz Dobusch beantragen.

Er beende die Diskussion um die Rückerstattung der Anwaltskosten, so Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Da sich im Gemeinderat keine Mehrheit dafür abzeichne, werde er die Anträge der Rechtsanwälte nicht zur Beschlussfassung vorlegen. Luger will damit Spekulationen über die Begünstigung der ehemaligen Stadtpolitiker und des früheren Finanzdirektors entgegentreten. Alles Weitere liege nun an den Anwälten der Betroffenen, so der Linzer Bürgermeister.

Mit Privatklagen der BAWAG konfrontiert

Mayr und Penn wurden im Strafverfahren wegen Untreue rechtskräftig freigesprochen, gegen Dobusch wurde gar keine Anklage erhoben. Er und Mayr waren aber mit Privatklagen der BAWAG konfrontiert, die im Sand verliefen. Dass die drei ihre Anwaltskosten von der Stadt ersetzt haben wollten, stieß bei allen anderen Fraktionen außer der SPÖ auf starken Widerstand.

Da sich „keine Mehrheiten in den zuständigen Gremien finden werden“, will Luger die Anträge dem Gemeinderat gar nicht erst vorlegen. Er betonte allerdings, dass sich die Forderungen nur auf rechtskräftig abgeschlossene Verfahren und nicht auf das anhängige Zivilverfahren zwischen Stadt und BAWAG beziehen würden. Ein Gutachten des Linzer Uni-Professors Peter Jabornegg komme aber zum Schluss, dass eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schlagend werde und sich daraus eine Zahlungsverpflichtung der Stadt ableiten lasse. Man müsse daher nun etwaige Rechtsschritte der Betroffenen abwarten.

Sonderkontrollausschuss zur Causa Swap

Das Thema Swap und seine rechtlichen Folgen hat am Dienstag einmal mehr den Sonderkontrollausschuss der Stadt Linz beschäftigt. Konkret die Frage, ob der ehemalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn per Weisung zu einer Aussage vor dem Ausschuss gezwungen werden kann. Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Andreas Janko von der Uni Linz sagt dazu: Nein. Eine solche Weisung ist unzulässig, so lange das Disziplinarverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

Die SPÖ sieht damit ihre Rechtsauffassung bestätigt. Ausschussvorsitzende Ursula Roschger (Grüne) sieht das Rechtsgutachten mit Bedauern. So würden im Sonderkontrollausschuss weiterhin die Aussagen der zentralen Personen fehlen, sagt sie in Richtung Penn. Roschger fordert daher einen Untersuchungsausschuss mit weitreichenden Befragungs- und Kontrollkompetenzen.

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