Drei Jahre Haft nach Vergewaltigung

Im Prozess um die Vergewaltigung eines Au-pair-Mädchens am Landesgericht Wels ist am Dienstag der angeklagte 38-jährige Familienvater zu drei Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt worden. Er erbat sich Bedenkzeit.

Der Angeklagte habe „eine Art Geständnis abgelegt“, sagte die Richterin: Er könne sich zwar nicht mehr erinnern, man solle dem Schuldspruch aber die Schilderungen des Opfers zugrunde legen, so der Mann. Er hatte einvernehmlichen Sex und eine Körperverletzung zugegeben.

„Dass irgendwann einmal eine Freiwilligkeit im Spiel gewesen sein soll, erschließt sich uns nicht“, betonte die Vorsitzende. Sie verwies zudem darauf, dass sich zum Tatzeitpunkt auch die Frau des 38-Jährigen, hochschwanger mit Zwillingen, im Haus befand. Die Zukunftsprognose des Beschuldigten, dem bis zu zehn Jahre drohten, sei sehr gut, so die Richterin. „Wir denken, er hat seine Lektion gelernt.“

Opfer flüchtete zu Nachbarn

Laut Staatsanwaltschaft soll der beschuldigte Unternehmer aus dem Bezirk Wels-Land nach einer Feier stark alkoholisiert in das Zimmer der jungen Frau gekommen zu sein. Dann habe er sie misshandelt und vergewaltigt. Anschließend flüchtete die heute 21-Jährige durch ein Fenster und läutete bei Nachbarn Sturm, die Polizei wurde alarmiert. Das Opfer musste im Krankenhaus behandelt werden.

Die Körperverletzung, zu der sich der Mann geständig zeigte, habe nichts mit dem Sex zu tun gehabt, es sei später dazu gekommen, so der Verteidiger. Die Peruanerin soll die Liebesbekundungen des betrunkenen 38-Jährigen nicht erwidert haben. Laut dem Anwalt habe sich die Situation „aufgeschaukelt“. Nach dem Geschlechtsverkehr wollte das Au-pair-Mädchen weg, der Beschuldigte sei von ihm gebissen worden. Daraufhin habe er das Mädchen mehrmals ins Gesicht geschlagen.

Insgesamt 10.000 Euro Schmerzensgeld

Außerdem muss der 38-Jährige dem Opfer 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, 3.000 Euro hat er bereits gezahlt. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig: Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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