SWAP: Gericht regt Mediation an

Im Zivilverfahren um den Abschluss eines für Linz verlustreichen Franken-SWAPS zwischen der Stadt und der BAWAG regt das Handelsgericht Wien nun eine Mediation an. Die Parteien können bis Ende Mai bekanntgeben, ob sie interessiert sind.

Da die Kosten eines Mediationsverfahrens von den Prozessparteien zu tragen sind, ist schon für dessen Einleitung ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Der von der Stadt bestellte Gutachter Meinhard Lukas hat am Donnerstag die Stadtsenatsmitglieder und die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates über das Schreiben des Handelsgerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert, wie die Stadt Linz mitteilte.

Neuer Laienrichter abgelehnt

Im Prozess der Stadt Linz gegen die BAWAG gab es zuvor neue Probleme. Ein Laienrichter erklärte sich selbst für befangen. Der Senat am Handelsgericht Wien hat daraufhin einen neuen Laienrichter nominiert. Doch jetzt scheint auch der befangen zu sein.

Ab Juli soll dieser Laienrichter nämlich Generalsekretär eines Verbandes werden, der die Interessen von zehn Banken vertreten soll, so die Stadt Linz. Ein Teil dieser Banken habe auch in der Vergangenheit Derivatgeschäfte abgeschlossen, die dem des Linzer SWAPS gleichen.

Senat muss erneut entscheiden

Die Stadt hat somit den neuen Laienrichter wegen Befangenheit abgelehnt. Jetzt muss wieder der Senat am Handelsgericht darüber entscheiden. Insgesamt drohen der Stadt durch den SWAP schlimmstenfalls 300 Mio. Euro Verlust.

Kurs-Zins-Wette abgeschlossen

Die Stadt hat - nach ihrer Darstellung durch ihren damaligen Finanzdirektor - zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (damaliger Kurs: 152 Mio. Euro) mit der Bank eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken ist der Wert des SWAP 4175 inzwischen auf mehrere hundert Mio. Euro gewachsen, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären.

Die Stadt hat beschlossen, nicht mehr zu zahlen und eine Klage über 30,64 Mio. Schweizer Franken (24,8 Mio. Euro) eingereicht. Die BAWAG hat kurz nach der Zahlungsverweigerung den Vertrag gekündigt und ihrerseits auf 417,74 Mio. Euro geklagt.

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