Brisante Entwicklung in Linzer Swap-Affäre

Eine brisante Entwicklung gibt es in der Linzer Swap-Affäre. Ein beim Landesverfassungsdienst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten besagt, dass Franken-Kredite und Swap-Geschäfte von der Gemeindeaufsicht hätten genehmigt werden müssen.

Entscheidender Schlüssel für Stadt Linz

Es könnte ein entscheidender Schlüssel für die Stadt Linz sein. Das interne Rechtsgutachten, das der Verfassungsdienst des Landes im Auftrag der Landesregierung erstellt hat, und das dem ORF Oberösterreich vorliegt, ist in seiner Aussage sehr deutlich: „Ein Zinstauschgeschäft, also ein SWAP, dessen Dimension eine gewisse Schuldengrenze überschreitet, muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.“

Ohne Zustimmung nicht rechtsverbindlich

Die Stadt Linz hätte daher vor Abschluss des SWAPs bei der Gemeindeaufsicht des Landes um eine Genehmigung ansuchen müssen. Im Gutachten heißt es: „Da eine solche Genehmigung weder beantragt und daher auch nicht erteilt wurde, sind die Finanzgeschäfte in diesem Sinn rechtlich auch nicht gedeckt.“ Und weiters lautet es: „Rechtsgeschäfte mit einer Gemeinde ohne die erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde sind nicht rechtsverbindlich."
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Demnach gibt es ohne Genehmigung auch keine Gültigkeit für den SWAP. Der Rechtsberater der Stadt Linz, Universitätsprofessor Meinhard Lukas, spricht von einem Meilenstein in der Auseinandersetzung mit der BAWAG.

Letztentscheidung beim Handelsgericht Wien

Die Letztentscheidung in diesem Rechtsstreit wird das Handelsgericht Wien haben, aber es ist fraglich, ob man ein Gutachten eines Landesverfassungsdienstes einfach beiseiteschieben wird können.

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