Hitler-Geburtshaus: Enteignungsstreit vor Urteil

Der Streit über das Hitler-Geburtshaus steht vor der Entscheidung: Der Zivilprozess um den Wert des Hauses wurde am Landesgericht Ried im Innkreis am Donnerstag geschlossen und ein schriftliches Urteil angekündigt.

Die Besitzerin des Hauses will - wie berichtet - mehr Geld von der Republik Österreich. Nun waren die zwei widersprüchliche Schätzgutachten Thema der nächsten Gerichtsverhandlung am Donnerstag. Die Besitzerin war enteignet worden, damit das Gebäude nicht zur Pilgerstätte für Neonazis wird. Sie wurde mit 310.000 Euro entschädigt. Das war ihr zu wenig. Sie zog vor Gericht und klagte gegen die Höhe der Entschädigung.

Hitler-Geburtshaus

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Ein Sachverständigengutachten zur Bewertung der Immobilie im Auftrag des Gerichtes ergab nun zwei Haupt- und mehrere Untervarianten. Der unterste Wert sei 812.000, der höchste 1,5 Millionen Euro. Das ist auf jeden Fall mehr als die bereits bezahlte Entschädigung. Diese beruhte auf einer anderen Einschätzung des Sanierungsbedarfes und der danach zu erwartenden Mieteinnahmen. Der Unterschied bei den nunmehr ermittelten Werten ergibt sich vor allem dadurch, wie die „Besonderheit des Hauses als Geburtshaus von Adolf Hitler“ gewichtet wird.

Die beiden Streitparteien signalisierten vor Schluss der Verhandlung keine Einigung. Die Republik zeigt zwar Bereitschaft, eine „angemessene“ - höhere als die bisherige - Entschädigung zu bezahlen, scheint aber nicht zu einer Abgeltung der „Sonderbedeutung“ zu neigen. Der Anwalt der Eigentümerin, Gerhard Lebitsch, argumentiert jedoch damit, dass gerade wegen dieser enteignet worden sei. Er verlangt die Variante mit dem Höchstwert abzüglich des bisher Bezahlten, somit rund 1,2 Millionen Euro.

Weiterer Instanzenzug möglich

Festgestellt wurde, dass alle Varianten des Schätzgutachtens begründbar seien. Mit seinem Urteil werde sich der Richter für eine entscheiden. Auf die Frage der Sonderbewertung durch die historische Bedeutung werde er nur mit einem Satz eingehen, kündigte er an. So eine Frage wie in diesem Fall habe sich bisher noch nie gestellt. Wegen der fehlenden Kompromissbereitschaft beider Seiten rechnet der Richter ohnehin damit, dass sich nach seiner Entscheidung wohl der Instanzenzug mit dieser Frage befassen wird müssen.

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