Wolfsfamilie in Oberösterreich gesichtet
Wölfe beanspruchen einen Lebensraum von rund 200 Quadratkilometer, so die Experten, dementsprechend schwierig sei es gewesen, die Existenz eines zweiten Rudels in Nordösterreich festzustellen, hieß es beim oberösterreichischen Jagdverband.
Waldgut Pfleiderer
Das in Niederösterreich fotografierte Rudel wurde auch in Oberösterreich von mehreren Menschen bereits gesehen, hieß es am Mittwoch. Wie DNA-Proben nach Wolfsrissen und aus Losungsproben ergaben, handelt es sich bei dem nun gesichteten Wolfsrudel allerdings um keine direkten Nachkommen des Rudels in Allentsteig - mehr dazu in Zweites Wolfsrudel in Niederösterreich gesichtet (noe.ORF.at).
Informationsoffensive gefordert
Der WWF (World Wide Fund For Nature) Österreich fordert nun eine Informationsoffensive sowie ein seriöses Wolfsmanagement seitens der zuständigen Behörden. Denn laut der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (EU) gehören Wölfe zur Wildnis Europas und stehen unter strengstem Schutz. Daher sind alle EU Staaten verpflichtet einen günstigen Erhaltungszustand einer Wolfspopulation zu definieren und zu erhalten.
Die „Wolfskarte Österreichs“ müsse jetzt detailliert ausgearbeitet werden, um eine Rudelbildung in wenig und ungeeigneten Gebieten zu verhindern, sowie entsprechende Präventivmaßnahmen frühzeitig zu ergreifen, so das Kuratorium Wald.
Martin Hirsch
Stromführende Zäune oder Herdenhunde
Die Menschen müssten jetzt sachlich informiert werden, Die Weidetierhalter müssten beraten und finanziell unterstützt werden, so WWF-Experte Christian Pichler. Durch den Herdenschutz realisiere der Wolf erst gar nicht, dass Weidetiere wie Schafe eine leichte Beute darstellen. Der Verhaltensbiologe Kurt Kotrschal empfiehlt stromführende Zäune oder auch Herdenhunde.
Schon jetzt sei es aber erlaubt, Wölfe zu entnehmen, sprich abzuschießen, wenn wiederholt Weidetiere angegriffen werden, heißt es vom WWF. Dafür müssten also weder Gesetze noch der EU-Schutzstatus des Wolfs geändert werden.
Zum ersten Mal Vergrämungsmaßnahmen in OÖ
In Liebenau (Bezirk Freistadt) teilte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) am Mittwochnachmittag mit, gebe es zum ersten Mal eine Ausnahmebewilligung für sogenannte Vergrämungsmaßnahmen. Nähert sich ein Wolf auf 200 Meter einem bewohnten Gebäude, dürfen Grundstückseigentümer und Jäger Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm einsetzen, um ihn zu vertreiben.
Die Bewilligung gilt bis 31. Dezember 2019 und jede Maßnahme müsse exakt protokolliert werden. Das Vorgehen ist Teil eines bei einem Runden Tisch im Mai vereinbarten Zwei-Stufen-Plans. Die erste Stufe sieht Vergrämungsmaßnahmen vor, die zweite auch den Abschuss von Tieren, die sich selbst durch Gummigeschoße und Ähnliches nicht von Häusern fernhalten lassen.
Links:
- Wolfsangriff durch DNA bestätigt (ooe.ORF.at; 20.7.18)
- WWF