U-Haft nach Angriff auf Bürgermeister verlängert

Gut zwei Wochen nach der Attacke auf den Bürgermeister in Dimbach (Bezirk Perg) ist am Freitag entschieden worden, ob der mutmaßliche Täter weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Die U-Haft wurde bis 23. Oktober verlängert.

Der brutale Angriff auf den Dimbacher Bürgermeister ist für die Ermittler weiterhin rätselhaft. Der Tatverdächtige hatte dem Ortschef vorgeworfen, sein Leben ruiniert zu haben. Doch der Bürgermeister ist sich keiner Schuld bewusst. Er sagt, er habe den Mann zuletzt vor 22 Jahren gesehen. Damals sei er mit einer Verwandten von ihm liiert gewesen.

Bürgermeister für Miseren verantwortlich gemacht

Der heute 40-jährige Niederösterreicher ist offenbar davon überzeugt, dass der Dimbacher Bürgermeister verantwortlich für die Misserfolge sei, die ihm widerfahren sind. Er hatte den Ortschef zunächst mit Pfefferspray attackiert, dann hielt er ihm eine Pistole an die Brust und drückte ab.

Amtsleiter kam zu Hilfe

Weder der Bürgermeister noch sein zu Hilfe eilender Amtsleiter konnten ahnen, dass es sich nur um eine Schreckschusspistole handelt. Und das macht das Eingreifen des Amtsleiters umso heldenhafter. Denn dieser packte den bewaffneten Angreifer von hinten und versuchte, ihn vom Bürgermeister wegzuziehen. Der Täter zog daraufhin ein Messer und rammte es dem Amtsleiter in den Unterarm.

Gemeindeamt Dimbach

fotokerschi.at

In diesem Gebäude wurde der Bürgermeister attackiert

Dann flüchtete der Angreifer, attackiert noch eine Angestellte und stellte sich eine Stunde später bei der Polizei. Die Verletzung des Amtsleiters war so schwer, dass er bis heute nicht zur Arbeit gehen kann.

Warten auf Gutachten

Unterdessen gab die Staatsanwaltschaft Linz ein Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des Täters in Auftrag. Ein weiteres Gutachten soll zudem klären, wie schwer die Verletzung des Amtsleiters ist. Derzeit gehe man von versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung aus, so Staatsanwalt Philip Christl.

Die Untersuchungshaft wurde wegen Tatbegehungsgefahr bis 23. Oktober verlängert.

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