Prozess gegen 70-Jährigen vertagt

Vertagt wurde der Prozess gegen einen 70-Jährigen, der sich am Freitag im Landesgericht Linz wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz verantworten musste. Er soll die Existenz von Gaskammern im Konzentrationslager Mauthausen geleugnet zu haben.

Bereits im Jahr 2015 ist der 70-Jährige wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz - konkret wegen der Leugnung des Holocausts - gerichtlich zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Damals soll der Mann mehrere Briefe mit einschlägigem Inhalt verfasst haben.

In Briefen an Gemeinderäte Holocaust geleugnet

Und auch dieses Mal sind es wieder Briefe, die den 70-Jährigen am Freitag vor einen Richter zwingen. Es gibt zwei Anklagepunkte: So soll der Mann an mehrere Gemeindebedienstete und Gemeinderäte von Mauthausen Schreiben geschickt haben, in denen er den Holocaust leugnet.

Der zweite Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der 70-Jährige habe an eine Gemeinderätin das NSDAP Parteiprogramm mit Kommentaren eines in Haft sitzenden Neo-Nazis versendet. Er stellte unter anderem die Frage, was an diesem Programm aus damaliger Sicht so schlecht und verbrecherisch gewesen sei. Darüber hinaus soll er die Existenz von Gaskammern im Konzentrationslager Mauthausen geleugnet haben.

Gericht: weitere Beweisaufnahme

Bereits beim ersten Prozess vor zwei Jahren wurde ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das dem Mann Zurechnungsfähigkeit attestierte. Das Gericht vertagte den Prozess zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 70-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft.