Kein Eiskratzen: Bis zu 5.000 Euro Strafe
Oft zeigt erst der morgendliche Blick aus dem Fenster: Das Auto muss enteist und vom Schnee befreit werden. Das dauert seine Zeit, die viele nicht eingeplant haben. Doch laut Gesetz muss der Lenker vor Fahrtantritt für ausreichenden Durchblick sorgen, sagt Rechtsexpertin Eva Unger vom ÖAMTC.
Auch seitlich müsse die Sicht frei, und die Kennzeichentafeln müssen lesbar sein. Wer nur ein kleines Loch freikratzt und mit derart eingeschränkter Sicht fährt, riskiere eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. Bei einem Unfall drohe zusätzlich eine Mithaftung. Die gleiche Strafe drohe übrigens auch bei unlesbaren Kennzeichen.
Heißes Wasser ungeeignet
Heißes Wasser ist übrigens ungeeignet zum Enteisen eines Fahrzeuges. Durch den hohen Temperaturunterschied könne das Glas sogar springen. Ebenfalls abgeraten wird von zweckentfremdeten Scheckkarten oder CD-Hüllen. Empfohlen wird hingegen der klassische Eiskratzer, der bei starkem Eis am besten wirke, wenn man ihn mit einem Enteisungsspray kombiniere.
APA/dpa/Angelika Warmuth
Außerdem könne man vorbeugen, etwa indem man rechtzeitig die Frontscheibe mit einer Thermodecke schütze. Die steif gefrorene Decke solle man dann nicht im Auto aufbewahren, weil durch die Feuchtigkeit die Scheiben anlaufen können.
Motor nicht laufen lassen
Außerdem stört die Experten vom ÖAMTC die Unart, während des Eiskratzens den Motor am Stand laufen zu lassen. Das sei nämlich ebenfalls strafbar, und darüber hinaus auch sinnlos. Besser sei, die Scheiben immer sauber zu halten, weil sich dann weniger Feuchtigkeit an der Scheibe binden könne.