Hofburgwahl: Erneuerung des Wählerregisters

Weil die Neuauflage der Hofburgwahl auf den 4. Dezember verschoben wird, sollte auch das Wählerregister von Grund auf erneuert werden, sagte Verfassungsrechtexperte Andreas Janko von der Linzer Johannes-Kepler-Universität.

Es gehe darum, allgemein gültige Wahlvoraussetzungen zu schaffen und da müssten auch die Wählerverzeichnisse „im umfassenden Sinn“ aktualisiert werden, so Janko. So sollen auch jene wählen dürfen, die in der Zwischenzeit das Wahlalter von 16 Jahren erlangt haben, ebenso eingebürgerte Österreicher.

Andreas Janko zur Verschiebung

Der Verfassungsrechtsexperte in Gespräch mit Chefredakteur Johannes Jetschgo in der Sendung Oberösterreich heute.

Janko: Politische Verantwortung nicht diskutiert

Für Janko ist es außerdem überraschend, dass für die Turbulenzen alleine die Druckerei in Vöcklabruck verantwortlich gemacht werde, aus welcher die schadhaften Wahlkarten kamen – aber es gebe auch eine politische Verantwortlichkeit „die aber nicht diskutiert wird“.

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