Kritik an ÖVP wegen Wahlkampfkosten-Obergrenze
Der von der SPÖ eingebrachte Gesetzesantrag hätte vorgesehen, dass die Wahlwerbung einer Partei und sämtlicher Teil-, Bezirks- und Ortsorganisationen für die Landtagswahl sowie alle Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen insgesamt unter sieben Mio. Euro bleiben müsse. Nachsatz: „Aus Sicht der Sozialdemokraten könnte der Betrag auch wesentlich geringer sein.“ Die Regelung solle verbindlich und mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet sein.
ÖVP schlug Fairnessabkommen vor
Die ÖVP habe den Antrag als einzige Partei abgelehnt, so SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor. Die Volkspartei habe stattdessen ein Fairnessabkommen vorgeschlagen, das aber weder rechtlich bindend sei noch Sanktionsmöglichkeiten beinhalte. Makor befürchtet nun einen „schwarzen Wahlwerbungs-Exzess“.
Grüne für Gesprächsrunde aller Parteien
Die Grünen drängen auf eine Gesprächsrunde aller Parteien. „Die Bürger wollen zu Recht einen kurzen, sparsamen und sauberen Wahlkampf ohne Untergriffe“, argumentierte Landessprecherin Maria Buchmayr. Sie tritt für eine Wahlkampfkostenbeschränkung auf drei Mio. Euro ein. Zusätzlich will sie eine zeitliche Reduzierung auf sechs Wochen und ein Fairnessabkommen für einen „respekt- und niveauvollen Umgang“.
444 mal sieben Millionen Euro
Bereits im Jänner hatte der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger von der Uni Wien gegenüber dem ORF Oberösterreich vor einem Wahlkampf mit explodierenden Kosten gewarnt. Denn die gesetzliche Beschränkung der Wahlkampfkosten von sieben Millionen Euro pro Partei gelte theoretisch auch für jede Wahl in jeder Gemeinde – also heuer 444 mal, so Sickinger - mehr dazu in Wahlkampf: 444 mal sieben Millionen Euro (ooe.ORF.at; 24.1.15).