Zwei Jahre Haft für Wiederbetätigung

Ein 32-jähriger Oberösterreicher ist am Mittwoch im Landesgericht Ried im Innkreis wegen Wiederbetätigung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der Mann soll eine Facebook-Seite eingerichtet haben, auf der er von Mai bis November 2010 - unter 250 Freunden - nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Früheres Urteil wurde ausgesetzt

Ein Kriminalbeamte beobachtete diese Vorgänge und zeigte den Mann, der aus der Skinhead-Szene kommen soll, an. Der Fall war schon einmal verhandelt worden, damals hatten die Geschworenen den Innviertler für nicht schuldig befunden. Die Richter konnten diese Entscheidung allerdings nicht mittragen und so wurde das Urteil ausgesetzt.

„88 als BB - Bye Bye gesehen“

Auch bei dem neuerlichen Prozess plädierte der 32-Jährige auf unschuldig. Diverse nationalsozialistische Abkürzungen und Anspielungen seien ihm unbekannt, dass „88“ für „Heil Hitler“ stehe, könne er sich nicht vorstellen, sagte er. Er habe es als zwei „B“ und somit als „Bye Bye“ gesehen. Das Geschworenengericht schloss sich seiner Rechtfertigung nicht an.