Krankenkasse bezahlt Laser-Operation

Bisher war nicht eindeutig klar, ob eine Laseroperation bei Sehschwäche von der Gebietskrankenkasse oder privat bezahlt werden muss. Jetzt wurde zwischen dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Linz und der Gebietskrankenkasse eine Einigung erzielt.

Der Fall einer Patientin hatte im Vorjahr für Aufregung gesorgt. Sie hatte sich ihre extrem starke Fehlsichtigkeit per Laseroperation bei den Barmherzigen Büdern korrigieren lassen. Pro Auge wurden 2.000 Euro in Rechnung gestellt. Erst später erfuhr die Patientin, dass die Gebietskrankenkasse in ihrem speziellen Fall die Kosten übernommen hätte. Der Chefarzt war der Ansicht, dass die Operation medizinisch notwendig sei. Die Barmherzigen Brüder hingegen sagten, die Fehlsichtigkeit hätte auch durch Brillen oder Kontaktlinsen gelöst werden können.

Gutachten entscheidet

Jetzt wurde zwischen Gebietskrankenkasse und dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder vereinbart, dass in solchen Fällen zuerst ein medizinisches Gutachten von einer Fachabteilung erstellt wird und der Chefarzt der Gebietskrankenkasse danach mit Hilfe des Gutachtens entscheidet, ob die Operation medizinisch notwendig ist oder nicht.

Von der Regelung sind Menschen mit einer Sehbehinderung von mehr als zehn Dioptrien betroffen, die keine Kontaktlinsen vertragen, Menschen mit einem sehr starken Unterschied der Sehleistung beider Augen oder solche, die gar keine Brillen tragen können.

Gilt für alle Krankenhäuser

Patienten, die bereits selbst bezahlt haben, obwohl die Gebietskrankenkasse die Operation genehmigt hat, bekommen ihr Geld von den Barmherzigen Brüdern zurück. Die Regelungen gelten übrigens ab sofort nicht nur für die Barmherzigen Brüder, sondern für alle Krankenhäusern, die solche Operationen anbieten.