Aus für GKK-Zeckenschutzimpfaktion

Die oberösterreichische Gebietskrankenkasse beendet ihre Zeckenschutzimpfaktion. Bisher war es möglich, sich in den Gesundheitszentren der GKK günstig impfen zu lassen. Damit ist nun Schluss, heißt es aus der Kasse.

Wer sich in den Gesundheitszentren der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse impfen ließ, bekam nicht nur die Zeckenschutzimpfung günstiger, auch der Impfstoff musste nicht selbst besorgt werden. 17,20 Euro kostete alles in allem für Erwachsene, 13,20 Euro für Kinder. Rund 17.000 Menschen in Oberösterreich haben sich vergangenes Jahr laut GKK in den Gesundheitszentren impfen lassen.

„Hat mit Kassenzusammenlegung nichts zu tun“

Jetzt werde diese freiwillige Leistung eingestellt, informiert die GKK auch in Schreiben an alle, die heuer eine Auffrischung brauchen. Hintergrund sei, dass die Kassen ihre Leistungen einheitlich anbieten wollen, das hätten sie untereinander vereinbart, so die GKK. Mit der Kassenzusammenlegung nächstes Jahr habe das nichts zu tun, wird betont. Obwohl die GKK selbst auf ihrer Homepage andeutet, dass sich Aktionen wie die Zeckenschutzimpfung nach der Zusammenlegung erübrigen könnten.

Nur mehr vier Euro Zuschuss auf Impfstoff

Wie in vielen anderen Bundesländern gibt es deshalb auch in Oberösterreich von der Kasse ab sofort nur mehr den Zuschuss von vier Euro auf den Impfstoff. Wer sich bisher stets bei der GKK impfen ließ, für den wird die Zeckenschutzimpfung damit empfindlich teurer. Der Impfstoff kann laut Apotheken bis zu 50 Euro kosten und muss nun selbst in der Apotheke besorgt werden. Für die Impfung beim Hausarzt fallen laut Ärztekammer zumeist zusätzlich 14 Euro an. Dass eine günstige Zeckenschutzimpfung weiterhin möglich ist, beweist die GKK in der Steiermark, dort läuft die Aktion gerade wieder an.

Impfmöglichkeiten bei BHs und Magistraten

Impfmöglichkeiten bieten auch die Bezirkshauptmannschaften und die Gesundheitsämter der Statutarstädte Linz, Steyr und Wels an. Die Kosten für Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 16. Lebensjahr betragen 18,50 Euro, für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 13,70.

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