OGH bestätigt Urteil für Mordversuch

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines 75-Jährigen abgewiesen, der (nicht rechtskräftig) wegen Mordversuchs vom Landesgericht Steyr verurteilt worden war. Ein Bericht im „Oö. Volksblatt“ (Freitag) wurde bestätigt.

Der Mann soll zweimal versucht haben, seine Frau mit einem manipulierten Stromkabel zu töten. Die Geschworenen hatten den Oberösterreicher im November des Vorjahres nach zwei Prozesstagen und mehrstündiger Beratung mit sechs zu zwei Stimmen für schuldig erkannt. Das Gericht verurteilte ihn zu elf Jahren Haft, wogegen der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung anmeldete.

OLG entscheidet über Strafausmaß

Da laut dem Sprecher des OGH, Kurt Kirchbacher, keine Verfahrensfehler erster Instanz vorlagen, wurde der Beschwerde nicht stattgegeben. Jetzt ist noch das Oberlandesgericht (OLG) in Linz am Zug, es muss über das verhängte Strafausmaß entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft hatte auch gegen die Entscheidung des Landesgerichts Steyr Beschwerde eingereicht, dass der Mann bis zur Rechtsgültigkeit des Urteiles nicht in U-Haft muss. Der Beschuldigte, der die Mordabsichten abstreitet, ist unter Auflagen auf freiem Fuß.

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