Nach Urteil wegen Mordversuchs auf freiem Fuß
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits nach dem - nicht rechtskräftigen - Urteil Untersuchungshaft für den Mann beantragt. Die Richterin orientierte sich aber am OLG, das die U-Haft für den Angeklagten bereits einmal aufgehoben hatte.
OLG sah keinen Grund für U-Haft
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz sah bereits vor der Verhandlung keinen Grund für eine U-Haft (Fluchtgefahr, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr, Gefahr einer neuerlichen Straftat) gegeben. Daher kam der 75-Jährige wieder auf freien Fuß. Die Richterin war am Dienstag der Ansicht, dass sich an diesen Gründen nichts geändert habe.
Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein
Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung der Richterin Beschwerde ein, darüber muss nun wieder das OLG entscheiden, teilte die Behörde der APA am Mittwoch mit. Die Ankläger wollen erreichen, dass der Mann bis zur Rechtsgültigkeit des Urteiles in Untersuchungshaft muss. Sein Anwalt hatte gegen den Spruch bereits Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angekündigt.
Mit sechs zu zwei Stimmen für schuldig erkannt
Die Geschworenen hatten den 75-Jährigen Dienstagabend nach zwei Prozesstagen und mehrstündiger Beratung mit sechs zu zwei Stimmen für schuldig erkannt. Er soll innerhalb einer Woche zweimal versucht haben, seine Ehefrau mit einem manipulierten Stromkabel zu töten. Der Fall war im Frühjahr 2016 durch eine anonyme Anzeige ins Rollen gekommen.
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- Mordversuch mit Stromkabel: Ehemann verurteilt (ooe.ORF.at)