Missbrauch in Kremsmünster: Urteil verschoben

Am Landesgericht Steyr hat am Dienstag eine Schadenersatzverhandlung rund um die jahrelangen sexuellen Missbrauchsfälle eines Paters an Schülern. Eine außergerichtliche Einigung steht im Raum, bis zum nächsten Gerichtstermin im Juni soll das geklärt werden.

Vor der Prüfung der Schadensersatzansprüche muss das Zivilgericht erst einmal die Frage der Verjährung klären. Das soll am nächsten Verhandlungstermin am 26. Juni geschehen. Bis dahin wollen klagende und beklagte Partei jedoch Vergleichsgespräche führen. Beide erklärten einhellig, diesen Weg nicht von vornherein abzulehnen. Aber man wolle eine „vernünftige Lösung“, erklärte die Klägerseite. Dazu gehöre auch, dass sich das Stift beim Opfer entschuldige. Eine Höhe einer allfälligen Entschädigung bei einem Vergleich wurde bei der ersten Tagsatzung am Dienstag nicht genannt.

Über 25 Jahre lang soll der inzwischen zu zwölf Jahren Haft verurteilte ehemalige Pater des Stiftes Kremsmünster mindestens 25 Schüler aus dem Internat des Gymnasiums sexuell missbraucht und gequält haben - von Züchtigungen mit einem Ochsenziemer bis hin zu abartigen sexuellen Praktiken. Mehr dazu in: „Zwölf Jahre Haft für Ex-Pater bestätigt“ (ooe.ORF.at)

Klagt weitere 65.000 Euro ein

Einer von ihnen, ein heute 42-Jähriger, klagt jetzt das Stift auf Schadenersatz. Der Mann hat im Zuge der eingesetzten sogenannten Klasnic-Kommission, die Missbrauchsfälle in ganz Österreich untersucht hat, 35.000 Euro bekommen. Vom Stift will der 42-Jährige jetzt weitere 65.000 Euro ein, darunter auch einen Verdienstentgang.

Angeklagter vor Gericht

ORF/Thomas Psutka

Der ehemalige Pater wurde für zwölf Jahre Haft verurteilt

Den bestätigt indirekt auch ein Gutachten der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner. Sie attestierte dem ehemaligen Internatsschüler eine posttraumatische Belastungsstörung und eine durch den Missbrauch verursachte Borderline-Störung. Dadurch habe der Mann ein Studium und seinen Beruf erst mit jahrelanger Verzögerung beginnen können - so sei es auch zum Verdienstentgang gekommen. Der 42-Jährige wirft der damaligen Stiftsleitung vor, ihren Schutz- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.

Stift: Haftung nicht gegeben

Im Stift Kremsmünster weist man das aber zurück. Der jetzt inhaftierte Pater sei immer als korrekte Persönlichkeit bekannt gewesen. Die Missbrauchsfälle seien außerdem außerhalb der Schulzeiten und während privater Nachhilfestunden erfolgt. Eine Haftung des Stifts sei damit nicht gegeben. Und zuguterletzt seien die Fälle verjährt, hieß es aus Kremsmünster.

Stiftskirche Kremsmünster

APA / rubra

Die Missbrauchsfälle seien verjährigt, rechtfertigt sich das Stift

Heftige Kritik an dieser Sichtweise kommt von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. Zuerst werde weggesehen und vertuscht, später bei Klagen sollen perverse Schandtaten verjährt sein, ärgert sich ein Sprecher der Plattform.

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