Zivilprozess gegen Stift Kremsmünster vertagt
In dem Zivilprozess geht es um angebliche Zusagen, die der Abt gegenüber früheren Missbrauchsopfern gemacht und nicht eingehalten haben soll.
Versprechen nicht eingehalten?
Zwei ehemalige Schüler des Stiftsgymnasiums und mutmaßliche Missbrauchsopfer haben das Stift Kremsmünster zivilrechtlich geklagt - mehr dazu in Zivilklage gegen Stift Kremsmünster (ooe.ORF.at; 5.1.13). Es gehe ihnen darum, zu klären, ob der Abt bei einem Treffen im Jänner vergangenen Jahres verbindliche Zusagen gemacht hat oder nicht, so der Sprecher des Landesgerichts Steyr.
Dem Stift wird vorgeworfen, seine Versprechen nicht eingehalten zu haben. Dazu zählen ein Schuldeingeständnis, die Errichtung eines Mahnmals und einer Gedenktafel sowie die Aufarbeitung der Geschehnisse durch eine externe Expertenkommission. Der Abt bestreitet jedoch, solche Zusagen gemacht zu haben.
ORF
Wissenschaftliche Untersuchung zu wenig
Eine wissenschaftliche Untersuchung der Vorfälle läuft seit Anfang März durch ein unabhängiges Institut in München. Da dies einigen Missbrauchsopfern zu wenig ist, haben sie haben für den 21. März eine Tagung im Linzer Wissensturm angesetzt.
„Ich lasse mich nicht beirren“
Abt Ambros Ebhart aus dem Stift Kremsmünster weist den Vorwurf zurück, dass nicht genug getan worden sei. "Es gibt zwei ehemalige Schüler, denen das nicht genug ist, aber ich lasse mich auf diesem Weg nicht beirren und lasse mir auch die Art der Aufarbeitung nicht diktieren. Wir haben ein renommiertes Institut gesucht und externe Experten gebeten, uns eine Sicht von außen zu geben. Im Gespräch mit Gernot Ecker sagt Ebhart:
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Abt Ambros Ebhart im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker
Zu dem Vorwurf, das versprochene Mahnmal nicht zu errichten, sagt Eberhart, dass das Stift von Anfang an Zeichen und Taten gesetzt haben. Ob und in welcher Form ein Mahnmal kommt, werde erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Aufarbeitung endgültig entschieden.
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Links:
- Stift zahlte 700.000 Euro an Opfer (ooe.ORF.at; 11.2.13)
- Bald Entscheidung über Anklage(ooe.ORF.at; 6.2.13)