Drei Jahre Haft für Veruntreuung

Wegen Veruntreuung von 585.000 Euro am Flughafen Hörsching ist am Donnerstag eine 49-Jährige zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt worden. Die frühere Mitarbeiterin gestand am Landesgericht Linz die Tat.

Neben der Haftstrafe will die Verurteilte mit Raten von monatlich 80 Euro versuchen, den Schaden an den am Verfahren privatbeteiligten Flughafen wieder gutzumachen. 64.000 Euro hat sie bereits beglichen.

„Kassaschwankungen“ ausgeglichen

Die 49-Jährige war seit 1995 für einen finanziellen Teilbereich des Flughafens verantwortlich. Sie sagte am Donnerstag aus, dass sie nur „Kassaschwankungen“ ausgeglichen habe: Überschüsse habe sie entnommen, Fehlbeträge aus ihrer Tasche beglichen. Die Veruntreuung flog auf, als die Angeklagte 2009 auf Urlaub war und ihre Kollegen bemerkten, dass Belege fehlten. Eine Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer und Treuhänder führte schließlich zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Insgesamt soll sie sieben Jahre Geld veruntreut haben.

Zwei Gutachten erstellt

Für den Fall wurden ein technisches und ein wirtschaftliches Gutachten erstellt. Dadurch, so die Staatsanwaltschaft, habe sich der angeklagte Sachverhalt erhärtet. Der Schuldspruch sei daher gerechtfertigt. Dass die Frau ihre Schuld eingestand, ihre bisherige Unbescholtenheit und dass sie ihren Job verloren hat, wertete das Schöffengericht als mildernd.

Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidiger sowie Staatsanwalt gaben einen Rechtsmittelverzicht ab.