Geldwucherprozess: Sechs Schuldsprüche

Mit sechs Schuldsprüchen hat der Prozess um Wucherkredite und gewalttätige Eintreibmethoden am Donnerstag am Landesgericht Wels geendet. Die zwei Hauptangeklagten wurden zu je dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Vier mutmaßliche Handlanger bekamen Bewährungsstrafen zwischen zwei und sechs Monaten, einer wurde freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskäftig.

Geldwucher, schwere Erpressung, Nötigung, Bestimmung zur Falschaussage: Das sind einige der Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft den beiden Hauptangeklagten und fünf mutmaßlichen Eintreibern zur Last legt. Im Zentrum des Prozesses standen ein 35-jähriger Mazedonier und sein 28-jähriger Kompagnon aus dem Kosovo. Die beiden sollen zu horrenden Zinsen Geld verliehen haben. Die Rede war von 20 Prozent pro Monat.

Wegen Schulden Bankraub begangen

Konnten die Schuldner nicht mehr bezahlen, so seien die Eintreiber losgeschickt worden und hätten mit mehr als nur unsanften Methoden das Geld eingefordert. Ein Opfer beging sogar einen Bankraub, um bezahlen zu können. Nur einer der beiden Hauptangeklagten, der 35-jährige Mazedonier, zeigte sich im Verlauf des Prozesses teilweise geständig. Die anderen bestritten die Vorwürfe.

Freispruch für einen Handlanger

Dennoch wurden die beiden Hauptangeklagten jetzt zu je dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch vier der mutmaßlichen Handlanger wurden zu Bewährungsstrafen zwischen zwei und sechs Monaten verurteilt. Der fünfte wurde freigesprochen. Dem Schuldner, der sich zu einem Bankraub gezwungen gesehen hatte, wurden 25.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Geld muss von drei der Angeklagten berappt werden. Die Urteile sind größtenteils noch nicht rechtskräftig.

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