Bilderstreit: Gericht entscheidet Prozess

Auch wenn mit Klimts „Zwei Liegende“ eines von vier aus der Neuen Galerie der Stadt Linz verschwundenen Bildern aufgetaucht ist, hat sich das Landesgericht am Freitag, erneut mit den Werken befasst. Es geht um Wiederaufnahme des Prozesses.

Das Landesgericht muss nach dem bereits rechtskräftig abgeschlossen geglaubten Prozess aufgrund des Wiederaufnahmeantrags der Stadt nochmals Beweismittel prüfen. Dieser wurde angestrengt, weil im Juli 2016 im Kunstmuseum LENTOS zufällig Schriftstücke gefunden worden waren, wonach Olga Jäger - die Mutter der Kläger - die Leihe bereits 1990 aufgekündigt haben soll.

Signatur von Egon Schiele

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Signatur Egon Schiele

Damit wäre die erste, 16 Jahre später eingebrachte Klage verjährt. Da diese Beweismittel erst nach Prozessende präsentiert werden konnten, strengte die Stadt Linz eine Wiederaufnahme an.

OLG entschied auf neue Beurteilung

Sowohl Landesgericht als auch Oberlandesgericht sahen in dem Schein aber nicht genügend Beweis und wiesen die Wiederaufnahmsklage ab. Doch der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Fall neu zu beurteilen sei, da jenes neue Beweismittel von der ersten Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden sei. Mehr dazu in Klimt- und Schiele-Bilder: Neuer Prozess (ooe.ORF.at; 12.8.17)

Bilderstreit seit 2006

Seit 2006 streiten die Erben der Kunstsammlerin Olga Jäger und die Stadt Linz um die Bilder, neben der Klimt-Grafik auch drei Werke von Egon Schiele. Die Eigentümerin hatte sie der Neuen Galerie geliehen. Als ihre Erben im Nachlass den Leihschein fanden und ihn einlösen wollten, waren die Werke verschwunden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zahlte die Stadt Linz schließlich insgesamt 8,34 Millionen Schadensersatz plus Zinsen.

Zwei Richter und zwei Verhandlungen

Gleich zwei Richter werden die zwei Verhandlungen zum Wiederaufnahmeantrag führen, hieß es am Freitag. Grund ist, dass ursprünglich in zwei verschiedenen Prozessen um die insgesamt vier Bilder gestritten wurde. Jener Richter, in dessen Verfahren es um drei Bilder geht, für die mit 8,24 Mio. Euro der Großteil des Schadenersatzes gezahlt wurde, hat für 20. April im Archiv der Stadt Linz im neuen Rathaus, dem Auffindungsort jenes Schriftstückes, einen Lokalaugenschein angesetzt. Zudem sollen weitere Zeugen gehört werden, unter anderem der Archivar sowie der seinerzeitige Kulturdirektor der Stadt. Anschließend werde entschieden, ob es eine neuerliche Verhandlung geben wird.

Der zweite Richter, dessen Verfahren erheblich kleiner ist, hat nach der ersten Tagsatzung am Freitag auf unbestimmte Zeit vertagt. Es soll abgewartet werden, was in der Parallelverhandlung geschieht. Die Tatsache, dass eine Zeichnung jetzt aufgetaucht ist, sei laut Gericht für dieses Verfahren nicht relevant.

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