Angeklagter störte Gerichtsverhandlung
Das Urteil, fünf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe, muss dem Angeklagten nun bei einem weiteren Termin verkündet werden.
235 Euro dem Finanzamt schuldig geblieben
Den Hintergrund für den Gerichtsprozess bildet eine ausständige Zahlung des Angeklagten an das Finanzamt. 235 Euro hätte der 37-Jährige heuer im Jänner an das Finanzamt zahlen sollen. Doch dieser blieb die Summe schuldig. Stattdessen schrieb der Mann dem Vorstand des zuständigen Finanzamts und drohte ihm mit einer persönlichen Haftung über 50 Millionen US-Dollar sowie weiteren Kostenfolgen bis zu einer Million US-Dollar.
Aus Verhandlungssaal gebracht
Auf diese Weise wollte der Mann offenbar erreichen, dass das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren eingestellt wird, so der Vorwurf. Doch der Staatsverweigerer wurde angeklagt und musste sich vor Gericht verantworten, wo er die Verhandlung immer wieder durch diverse Äußerungen störte und auch die Ermahnungen des Richters ignorierte. Schließlich wurde er des Gerichtssaals verwiesen und von anwesenden Polizeibeamten hinausgebracht.
Urteil in Abwesenheit verkündet
In Abwesenheit des Angeklagten verkündete der Richter dann das Urteil: Der Staatsverweigerer wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro und einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte bei der Urteilsverkündung anwesend sein muss. Daher muss nun zur Urteilsverkündung ein weiterer Termin angesetzt werden. Wann dieser tatsächlich stattfinden soll, stand am Freitag noch nicht fest.