Winterreifenpflicht in Urlaubsländern

In Österreichs Nachbarländern gelten zum Teil andere gesetzliche Regelungen für die Winterausrüstung. Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor einem Winterurlaub über diese Regelungen informieren, empfehlen Experten.

In Italien etwa entscheiden die Provinzen selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder für bestimmte Situationen beziehungsweise Gegenden gilt oder nicht. Eine einheitliche Regelung für ganz Italien gibt es nicht. In Südtirol dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Eine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht gilt laut ÖAMTC für die Brennerautobahn und im Stadtgebiet von Bozen zwischen dem 15. November und dem 15. April.

Servicetechniker wechselt Winterreifen am Auto

APA/ DPA/ Arno Burgi

„Ungarn prüft Schneeketten bei Einreise“

In Ungarn könne die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden, warnte Kristina Tauer vom ÖAMTC. Ohne Schneeketten im Auto könne die Einreise nach Ungarn sogar verweigert werden.

In Tschechien gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht zwischen Anfang November und Ende März, Schneeketten sind nur bei Schnee- und eisbedeckten Fahrbahnen erlaubt. In der Slowakei müssen Fahrzeuge je nach winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen unterwegs sein. Schneeketten dürfen nur aufgezogen werden, wenn wie in Österreich die Fahrbahnen schnee- und eisbedeckt sind. Dazu kann in Österreich auch die Montage von Schneeketten per Verkehrsschild vorgeschrieben werden.

Für die Schweiz besteht keine generelle Winterreifenpflicht, behindert man jedoch mit Sommerreifen auf verschneiten Straßen den Verkehr, drohen Geldstrafen, so die Verkehrsexperten. In Deutschland sei für alle ab Jänner 2018 hergestellte Winterreifen das „Alpine“-Symbol verpflichtend, es gebe aber Übergangsregelungen, hieß es.

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